Förderprogramm: Hamburg - IFB-Modernisierungsdarlehen


Was wird gefördert?

Folgende Maßnahmen an Wohngebäuden können gefördert werden:

  • Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, z.B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau wie z. B. Dachaufbau
  • Erweiterung durch Aufstockung oder An- bzw. Ausbau, z. B. Balkone/Loggien
  • Balkonsanierung
  • Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Optimierung Wohnungszuschnitt
  • Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (ab drei Wohneinheiten), z. B.: Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen
  • Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen. Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen. Bei der Durchführung sind unter anderem die geltenden baulichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu beachten.
  • Sonstige Baumaßnahmen, z. B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung, Sanierung von Abwasserkanälen einschließlich Dichtheitsprüfung.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden durchführen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die IFB Hamburg gewährt dieses Darlehen nur in Kooperation mit Kreditinstituten, die auf Basis einer Kooperationsvereinbarung eine Durchleitung von KfW- und ergänzenden Finanzierungsdarlehen mit der IFB Hamburg vereinbart haben.
  • Die maximale Darlehenshöhe beträgt 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit finanziert werden. Die Auszahlung beträgt 100 Prozent.
  • Die möglichen Laufzeiten betragen mindestens 5 Jahre bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr bzw. bis zu 30 Jahre bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr.
  • Das Darlehen wird zu dem am Tag der Bewilligung durch die IFB Hamburg geltenden Zinssatz zugesagt. Er wird wahlweise für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren festgeschrieben.
Kumulierung: Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aus Darlehen, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-480
Fax: 040/24846-432
E-Mail-Adresse: privatkunden@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

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