Förderprogramm: Land Brandenburg - Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen


Was wird gefördert?

Gefördert werden barrierereduzierende Baumaßnahmen in den von der KfW (www.kfw.de) definierten Förderbereichen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie private Investierende der Wohnungswirtschaft.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen verbilligt das gleichnamige Darlehen der KfW durch einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent.
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten inkl. Nebenkosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • Auszahlung: 100 Prozent
  • Kreditlaufzeit: 10 bis 30 Jahre
  • Zinsbindung: 10 Jahre
  • Zinssatz: aktuelle Konditionen der KfW
  • Zinszahlung und Tilgung: gemäß den Bedingungen der KfW
  • Tilgungszuschuss der ILB: 5 Prozent des Zusagebetrages zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist.
Kumulierung: Die Kombination mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten und Zuschüssen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.

Kontakt zur Antragstelle:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderbereich Wohnungsbau
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam
Josephine Becker, Beeke Vollmer
Telefon: 0331/660-1319, -1219
Internet: www.ilb.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Altersgerecht Umbauen

Übersicht über alle Förderprogramme
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