Förderprogramm: Baden-Württemberg - Finanzierung Familienzuwachs


Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Maßnahmen, die auch im Rahmen der „Eigentumsfinanzierung BW - Z 15-Darlehen“ mit den Darlehen der Basisförderung finanziert werden:

  • Bau und Erwerb neuer Immobilien
  • Erwerb gebrauchter Immobilien
  • Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums.
  • Die Immobilie muss in Baden-Württemberg liegen und für den eigenen Wohnbedarf genutzt werden.
  • Die Wohnfläche darf maximal 160 m² groß sein. Bei Haushalten mit (zukünftig) mehr als 4 Personen erhöht sich die Grenze um 15 m² für jede weitere Person. Der Zuschnitt der Wohnung muss zudem angemessen und familiengerecht sein.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private Haushalte mit Kinderwunsch:

  • Alleinstehende
  • kinderlose Paare
  • Familien mit weiteren Kinderwunsch, die aktuell die Bedingungen der Basisförderung nicht erfüllen.
Antragsberechtigt sind nur der oder die Eigentümer*in beziehungsweise Erwerbende der Immobilie unter 45 Jahren.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Mit dem Darlehen der Basisförderung können maximal die Gesamtkosten des Vorhabens abzüglich der erforderlichen Eigenleistungen finanziert werden. Zusätzlich gelten nachfolgend genannte Obergrenzen, die von der Art der geförderten Maßnahme und der Haushaltsgröße abhängen:
    • Sockelbetrag: 224.500 Euro
    • 1 minderjähriges Kind im Haushalt: 273.500 Euro
    • 2 minderjährige Kinder im Haushalt: 322.500 Euro
    • 3 minderjährige Kinder im Haushalt: 359.500 Euro
    • 4 minderjährige Kinder im Haushalt: 386.500 Euro
    • 5 minderjährige Kinder im Haushalt: 404.000 Euro
    • für jedes weitere Kind: 16.000 Euro.
  • Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen der Basisförderung für 15 Jahre.
  • Die Darlehenszinsen der Basisförderung werden für 15 Jahre festgeschrieben.
  • Die Auszahlung beträgt 100 Prozent.
  • Die Sollzinsen sind für 15 Jahre gebunden, die Tilgung beträgt 2,25 Prozent p. a. mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Der Tilgungszuschuss für Neubauten als Neubaustandard Plus beträgt 20.000 Euro.
  • Ab dem dritten hinzukommenden Kind wird ein Tilgungszuschuss von 6.500 Euro für jedes weitere hinzukommende Kind gewährt.
Kumulierung:
  • Eine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderprogrammen richtet sich nach den Förderrichtlinien der jeweiligen Förderung.
  • Nicht möglich ist eine Kombination geförderter Maßnahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 und § 35 c Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistung).

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

L-Bank
Bereich Wohnimmobilien
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Expertenteam Eigentumsförderung
Telefon: 0800 1 50 30 30 (kostenlos)
Fax: 0721/150-1281
E-Mail-Adresse: wohneigentum@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

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