Förderprogramm: Baden-Württemberg - Finanzierung Familienzuwachs
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Erwerb oder Neubau einer Immobilie, wenn Sie einen (ggf. weiteren) Kinderwunsch haben und die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) nicht erhalten.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Haushalte mit Kinderwunsch:
- Alleinstehende
- kinderlose Paare
- Familien mit weiteren Kinderwunsch, die aktuell die Bedingungen der Basisförderung nicht erfüllen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Mit dem Darlehen der Basisförderung können maximal die Gesamtkosten des Vorhabens abzüglich der erforderlichen Eigenleistungen finanziert werden.
- Die Kredithöhe ist abhängig von der Familiengröße, z. B. bis zu 333.000 Euro bei einer 4-köpfigen Familie für ein Neubauvorhaben.
- Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen der Basisförderung für 15 Jahre.
- Die Darlehenszinsen der Basisförderung werden für 15 Jahre festgeschrieben.
- Die Auszahlung beträgt 100 Prozent.
- Die Sollzinsen sind für 15 Jahre gebunden, die Tilgung beträgt 2,25 Prozent p. a. mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.
- Der Tilgungszuschuss für Neubauten als Neubaustandard Plus beträgt 20.000 Euro.
- Ab dem dritten hinzukommenden Kind wird ein Tilgungszuschuss von 6.500 Euro für jedes weitere hinzukommende Kind gewährt.
- Eine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderprogrammen richtet sich nach den Förderrichtlinien der jeweiligen Förderung.
- Nicht möglich ist eine Kombination geförderter Maßnahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 und § 35 c Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistung).
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
L-Bank
Bereich Wohnimmobilien
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Expertenteam Eigentumsförderung
Telefon: 0800 150 30 30 (kostenlos)
Fax: 0721/150-1281
E-Mail-Adresse: wohneigentum@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Solarthermie für Warmwasser | Fernwärme | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Hydraulischer Abgleich | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Austausch der Umwälzpumpe | Austausch der Zirkulationspumpe | Dämmung von Heizungsrohren | Smart Home / Hausautomation
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe