Förderprogramm: Land Berlin - IBB Förderergänzungsdarlehen


Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • Schließung von Finanzierungslücken bei Inanspruchnahme aktueller Förderprodukte (z.B. anteilige Kaufpreisfinanzierungen von Grund und Boden bei Neubauvorhaben)
  • Neustrukturierungen von Förderungen (z.B. bei Erbschafts- und Scheidungsfällen) oder Umstellung auf Restkapital
  • Umschuldungen bei Schwierigkeiten des Darlehensnehmers mit vorrangig abgesicherten Darlehensgebern
  • Anschlussfinanzierungen bei durch die IBB geförderten Objekten (z.B. im sozialen Wohnungsbau oder KfW-Darlehen).


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Neu- oder Bestandskund*innen, die bei der IBB ein Immobilien-Förderprogramm in Anspruch nehmen und ergänzenden Finanzierungsbedarf haben
  • Kund*innen der IBB, die eine Neustrukturierung ihrer bestehenden Förderung benötigen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Individuelles Darlehensangebot für bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs
  • Die Auszahlung beträgt 100 Prozent des Zusagebetrags.
  • Eine vorzeitige, auch teilweise Tilgung innerhalb der Zinsbindungsfrist ist bei berechtigtem Interesse gegen Zahlung eines banküblichen Vorfälligkeitsentgeltes möglich.
Kumulierung: Die Finanzierung Ihres Hauses können Sie u.a. mit folgenden Programmen ergänzen:
  • Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW-Nr. 124)
  • IBB Wohnraum Modernisieren
  • IBB Wohnungsneubaufonds
  • IBB Energetische Gebäudesanierung.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon: 030/2125-2662
Fax: 030/2125-4300
E-Mail-Adresse: immobilien@ibb.de
Internet: www.ibb.de/wohnen_modernisieren

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