Förderprogramm: Baden-Württemberg - Mietwohnungsfinanzierung BW – Neubau – MW10-/MW15-/MW25-/MW30-Darlehen
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Neubau, der Erwerb von neuen Mietwohnungen sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums in Baden-Württemberg. Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums sind insbesondere
- der Ausbau eines Dachgeschosses,
- das Aufstocken eines Gebäudes,
- der Anbau an ein Gebäude,
- die Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher anderen als Wohnzwecken dienten, oder
- die Erneuerung leer stehender Wohnungen, die nicht mehr für Wohnzwecke geeignet und genutzt sind.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
- Wohnungsbauunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden
- Kreise
- Gemeindeverbände
- sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder
- Privatpersonen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Darlehen können als Basisförderung beantragen:- MW 10-Darlehen mit insgesamt 10 Jahren Zinsverbilligung oder
- MW 15-Darlehen mit insgesamt 15 Jahren Zinsverbilligung oder
- MW 25-Darlehen mit insgesamt 25 Jahren Zinsverbilligung oder
- MW 30-Darlehen mit insgesamt 30 Jahren Zinsverbilligung.
- Basisförderung: Gefördert werden 80 Prozent der Gesamtkosten des Vorhabens.
- Des Weiteren gibt es Zusatzförderungen, z. B. bei Erreichung eines Energiesparhauses, Herstellung der Barrierefreiheit nach der DIN 18040-2, Flexibilisierungsförderung.
- Die Förderdarlehen werden zu 100 Prozent ausgezahlt.
- Das Darlehen ist mit 1 Prozent zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen.
- Während der Bindungsdauer von 10, 15, 25 oder 30 Jahren ab Bezugsfertigkeit des geförderten Wohnraums ist die Kaltmiete gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete (OVM) regelmäßig um mindestens 33 Prozent abzusenken.
- Die Mietwohnraumfinanzierung kann zusammen mit anderen Förderprogrammen in die Gesamtfinanzierung eingebunden werden. Es gilt der Grundsatz, dass die Fördergelder aus öffentlichen Mitteln die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht überschreiten dürfen. Die Mietwohnraumfinanzierung zählt zu den öffentlichen Mitteln.
- Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation des Förderdarlehens mit anderen Förderprogrammen des Landes und der L-Bank ausgeschlossen. Die Kumulierung mit der Bundesförderung nach dem BEG-Programm ist zulässig.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
L-Bank
Bereich Wohnungsunternehmen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0721/150-3875
Fax: 0721/150-3829
E-Mail-Adresse: mietwohnungsbau@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpe
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe