Förderprogramm: KfW - BMU-Umweltinnovationsprogramm (Nr. 230) (Förderkredit/Zuschuss)


Was wird gefördert?

Gefördert werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland einschließlich Ausgaben/Kosten der Inbetriebnahme sowie ggf. mit den Investitionen in Zusammenhang stehende Messungen zur Erfolgskontrolle in den folgenden Bereichen:

  • Abwasserbehandlung
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Circular Economy
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung, Klimaschutz
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
  • Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz.
Die geförderten Vorhaben sind nach Abnahme des Abschlussberichts durch das Umweltbundesamt (UBA) in der Regel fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Innerhalb dieses Zeitraumes darf ein gefördertes Vorhaben nicht stillgelegt werden. Auch bei einer Veräußerung muss das Vorhaben in der Regel fünf Jahre betrieben werden.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden:

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts und Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.
  • Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände, die auf Basis des Zweckverbandsgesetzes bzw. den entsprechenden Landesgesetzen zur kommunalen Zusammenarbeit der jeweiligen Bundesländer gegründet wurden.
  • Sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Beschreibung des Förderprogramms:

Gefördert werden kann ein Vorhaben dann, wenn die geplante Technik/Technologie großtechnisch bislang in Deutschland noch nicht angewendet wird, bzw. wenn bekannte Techniken erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Kombination zum Einsatz kommen sollen (Innovationscharakter).
  • Die Förderung wird entweder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der KfW refinanzierten Hausbankkredits oder als Investitionszuschuss gewährt.
    • Investitionszuschüsse: Investitionszuschüsse werden in der Regel bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten gewährt.
    • Kredite: Bei Krediten mit Zinszuschüssen des BMUB wird ein Kredit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten ohne Höchstbetrag bereitgestellt.
  • Die Kreditlaufzeit kann bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren betragen.
  • Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
  • Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgeschrieben, vor Ende der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW der Hausbank ein Prolongationsangebot.
  • Die Auszahlung des Kredits erfolgt zu 100 Prozent des Zusagebetrags.
  • Während der tilgungsfreien Anlaufjahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu zahlen. Danach wird in gleich hohen vierteljährlichen Raten getilgt.
Kumulierung: Die Kombination einer Finanzierung aus dem BMUB-Umweltinnovationsprogramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der EU-Beihilfegrenzen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60046 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 01
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

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