Förderprogramm: KfW - KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse (Nr. 292)


Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 Prozent (Einstiegsstandard) bzw. mindestens 30 Prozent (Premiumstandard) erzielen, beispielsweise in den Bereichen:

  • Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik
  • Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
  • Elektrische Antriebe/Pumpen
  • Prozesskälte, Kühlhäuser und Kühlräume
  • Elektrifizierung von Prozessen
  • Wärmerück­gewinnung und Abwärme­nutzung
  • Maßnahmen zur CO2-Abscheidung
  • Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff
  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energie­effizienz.
  • Modernisierungsinvestitionen müssen zu einer Treibhausgas­einsparung von mindestens 15 Prozent, gemessen am Durchschnitts­verbrauch der letzten drei Jahre, führen.
  • Bei Neuinvestitionen ist eine Treibhausgas­einsparung von mindestens 15 Prozent gegenüber dem Betrieb einer vergleichbaren Anlage zu erreichen.
  • Die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme ist bei Antragsstellung durch das Unternehmen oder eine/n Energieberater*in zu ermitteln.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerb­lichen Wirtschaft mit mehr­heitlich privat­rechtlicher Beteiligung
  • Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen erbringen
  • Freiberuflich Tätige
  • Für Vorhaben im Ausland: auch Tochter­gesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maß­geblicher deutscher Beteiligung (mindestens 25 Prozent) im Ausland.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden.
  • Der Kredithöchstbetrag beträgt in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Diese Kreditobergrenze kann überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere Förderungswürdigkeit besitzt.
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren zur Verfügung:
    • Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
    • Bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
    • Bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3) bei Investitionsvorhaben, deren technische und ökonomische Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt.
  • Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
  • Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz entweder nur für die ersten 10 Jahre oder die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
  • Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 Prozent des Zusagebetrages.
  • Während der tilgungsfreien Jahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen.
Kumulierung:
  • Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen möglich.
  • Für Stromerzeugungsanlagen gilt: Sofern für diese Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden.
  • Die Kombination mit weiteren Förderprodukten ist nur dann möglich, wenn diese ebenfalls keine staatlichen Beihilfen enthalten.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60046 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 01
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

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