Förderprogramm: KfW - KfW-Umweltprogramm (Nr. 240, 241)


Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern. Dazu zählen Maßnahmen:

  • Material und Ressourcen einsparen
  • Luftverschmutzungen, Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen vermindern oder vermeiden
  • Abfall vermeiden, behandeln und verwerten
  • Abwasser reinigen, vermindern oder vermeiden
  • Boden und Grundwasser schützen
  • Altlasten bzw. Flächen sanieren
  • mit Biomethan, Erdgasoder Hybrid betriebene Fahrzeuge oder Elektrofahrzeuge anschaffen
  • emissions- und lärmarme Fahrzeuge anschaffen
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Betankungsanlagen für Wasserstoff errichten.
Deutsche Unternehmen erhalten die Förderung ebenfalls für Investitionen im Ausland. Ausländische Unternehmen erhalten die Förderung für Investitionen in Deutschland und im grenznahen Bereich.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
  • Freiberuflich Tätige, zum Beispiel ärztliches Fachpersonal, Steuerberatende, Architekt*innen.
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.
  • Kooperations- und Betreibermodelle zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (Public Private Partnership-Modelle).
Vorhaben im Ausland können ebenfalls gefördert werden. Antragsberechtigt sind:
  • Deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und in Deutschland freiberuflich Tätige sowie
  • Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden.
  • Der Kredithöchstbetrag beträgt in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Diese Kreditobergrenze kann mit Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit überschritten werden.
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren zur Verfügung:
    • Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
    • Bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
    • Bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3) bei Investitionsvorhaben, deren technische und ökonomische Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt.
  • Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
  • Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz entweder nur für die ersten 10 Jahre oder die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
  • Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 Prozent des Zusagebetrages.
  • Während der tilgungsfreien Jahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen.
  • Für natürliche Klima­schutz­maßnahmen an Gebäuden, auf Betriebs­geländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrie­parks wird ein Tilgungs­zuschuss von bis zu 60 Prozent gewährt.
Kumulierung: Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Umweltprogramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60046 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 01
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

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