Förderprogramm: BAFA - Kälte- und Klimaanlagen
Was wird gefördert?
- Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn diese neu errichtet bzw. neu installiert werden oder nur die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, jedoch das Kaltwasser- bzw. Rückkühlsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt.
- Ohne Austausch der Kälteerzeugungseinheit können neu installierte Komponenten wie z.B. Tiefkühlstufe, Luftkühler, Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole- Luftverteilsystem) nicht gefördert werden.
- Die Förderung umfasst im Einzelnen folgende Kategorien:
- Flüssigkeitskühlsätze NK
- Flüssigkeitskühlsätze AC
- Flüssigkeitskühlsätze AC mit R-718
- Ab- und Adsorptionsanlagen
- Gewerbekälteanlagen NK (Direktverdampfung)
- Gewerbekälteanlagen TK (Direktverdampfung)
- Adiabate Rückkühler (Hybridkühler)
- Adiabate Verdunstungskühlanlagen
- Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Es gilt eine absolute Förderhöchstgrenze von insgesamt 150.000 Euro (netto) pro Maßnahme unabhängig davon, ob eine Förderung nach De-minimis oder AGVO beantragt wurde.
- Der Zuschuss wird als Anteil der Investitionsmehrkosten festgesetzt:
- 30 Prozent der Investitionsmehrkosten, wenn es sich bei dem/der Antragstellenden um ein Nicht-KMU handelt.
- 40 Prozent der Investitionsmehrkosten, wenn es sich bei dem/der Antragstellenden um ein mittleres Unternehmen handelt.
- 50 Prozent der Investitionsmehrkosten, wenn es sich bei dem/der Antragstellenden um ein kleines Unternehmen handelt.
- Monitoring: Jede/r Zuwendungsempfänger*in ist verpflichtet, dem BAFA über einen Zeitraum von fünf Jahren ab Inbetriebnahme der geförderten Kälte- oder Klimaanlage jährlich bestimmte Betriebsdaten der Anlage für ein regelmäßiges Monitoring zur Verfügung zu stellen.
Kontakt zur Antragstelle:
Kontakt zum Fördergeber:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Kälte- und Klimaanlagen
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1249
Fax: 06196/908-112249
Internet: www.bafa.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
BHKW | Wärmepumpe | Kältetechnik zur Raumkühlung
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe