Förderprogramm: BMWi - Stromvergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz


Was wird gefördert?

Das EEG regelt

  • den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas im Bundesgebiet einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Geltungsbereich des Gesetzes) an die Netze für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität
  • die vorrangige Abnahme, Übertragung und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreibenden
  • den bundesweiten Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Betreibende von Stromerzeugungsanlagen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Vergütungssätze ändern sich kontinuierlich. Sie können beispielsweise online bei der Bundesnetzagentur eingesehen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Zuständiges
Energieversorgungsunternehmen

Kontakt zum Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin
Fax: 030/2014-5208
E-Mail-Adresse: info@bmwi.bund.de
Internet: www.erneuerbare-energien.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik

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