Förderprogramm: Gemeinde Rosengarten - Förderung von Solaranlagen


Was wird gefördert?

Gefördert werden Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in der Gemeinde Rosengarten.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Grundeigentürmer*innen und sonstige Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte), deren Hauptwohnsitz sich innerhalb der Gemeinde Rosengarten befindet.
  • Bei Mehrfamilienhäusern in der Rechtsform des Wohnungseigentums sind die Wohnungseigentümer*innen nur gemeinschaftlich antragsberechtigt.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Zuschüsse werden als Festbetrag bis in gleicher Höhe des seitens BAFA gewährten Förderbetrages ausgezahlt, wobei die Höchstbeträge der gemeindlichen Förderung nicht überschritten werden dürfen:
  • 500 Euro für die Warmwasserbereitung pro Wohneinheit mit eigenständiger Heizung
  • 500 Euro für die Heizungsunterstützung sowie
  • 50 Euro für jede/n in der Wohneinheit gemeldete/n Bewohner*in.
  • Die Höhe des Zuschusses ist bei Mehrfamilienhäuser bis maximal 2.500 Euro begrenzt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Gemeinde Rosengarten
Bremer Straße 42
21224 Rosengarten-Nenndorf
Telefon: 04108/4333-42
E-Mail-Adresse: l.haertel@gemeinde-rosengarten.de
Internet: www.gemeinde-rosengarten.de

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