Förderprogramm: Gemeinde Stelle - Förderprogramm Wärmeschutz im Gebäudebestand


Was wird gefördert?

Die Gemeinde stellt für folgende energetische Sanierungen Fördermittel bereit:

  • Zuschuss für Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Zuschuss für die Fenstererneuerung als Wärmeschutzmaßnahme Zuschuss für die Eingangstürerneuerung als Wärmeschutzmaßnahme
  • Zuschuss für die Erneuerung der Heizungstechnik, inkl. Hydraulischem Abgleich
  • Zuschuss für die Durchführung des Hydraulischen Abgleiches einer Heizungsanlage als Einzelmaßnahme
  • Zuschuss zur Durchführung einer Sanierungsberatung Zuschuss zur Durchführung einer Thermografie
  • Zuschuss zur baubegleitenden Qualitätssicherung Zuschuss für „Klinkerriemchen“ zur Wahrung der traditionellen Fassadentypik des Wohnquartiers.
Gefördert werden Maßnahmen an genehmigten und selbstgenutzten Wohngebäuden (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus mit bis zu vier Wohneinheiten) innerhalb des Gebietes der Gemeinde Stelle.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Grundeigentümer*innen eines Gebäudes in der Gemeinde Stelle sind, für sonstig dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) gilt dies entsprechend.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Der Antrag ist von einem/r Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Zuschüsse betragen für Wärmeschutzmaßnahmen:
  • Außendämmung der Außenwände (mindestens 70 Prozent der Gesamtfläche): 500 Euro
  • Innendämmung der Außenwände (mindestens 70 Prozent der Gesamtfläche): 500 Euro
  • Kerndämmung zweischaliger Außenwände (100 Prozent der Gesamtfläche): 500 Euro
  • Dämmung der Kellerdecke bzw. Erdgeschossfußboden (mindestens 70 Prozent der Gesamtfläche): 300 Euro
  • Dämmung der obersten Geschossdecke als Einzelmaßnahme (100 Prozent der Gesamtfläche): 200 Euro
  • Dämmung von Steildächern inkl. Zangen-/Kehlbalkenlage (100 Prozent der Gesamtfläche): 350 Euro
  • Dämmung von Steildächern inkl. Zangen-/Kehlbalkenlage und Umdecker (100 Prozent der Gesamtfläche): 500 Euro
  • Dämmung von Flachdächern (100 Prozent der Gesamtfläche): 500 Euro
  • Einbau von Wärmeschutzfenstern inkl. Rahmen (70 Prozent der im Wohngebäude vorhandenen Fenster): 500 Euro
  • Einbau einer Eingangstür (Eine Eingangstür je Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte): 300 Euro
  • Erneuerung der Heizungstechnik unter Einsatz regenerativer Energieträger (z.B. Brennwerttechnik mit Solarthermie, Pelletsheizung), inkl. Hydraulischem Abgleich: 500 Euro.
Sonstige Förderungen siehe Richtlinie. Kumulierung: Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern dort nicht andere Regelungen vorgesehen sind.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Gemeinde Stelle
Stabsstelle Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung
Unter den Linden 18
21435 Stelle
Telefon: 04174/6153
Fax: 04174/6160
E-Mail-Adresse: klimaschutz@gemeindestelle.de
Internet: www.gemeinde-stelle.de

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"