Förderprogramm: Stadt Winsen (Luhe) - Energetische Gebäudesanierung und Solarenergie


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die energetische Sanierung eines Gebäudes oder einer Wohnung in Form von Fenstererneuerungen, Wärmedämmungen und/oder dem Einbau einer elektrischen Wärmepumpe; sowie das Nutzen von Solarenergie in Form von Photovoltaikanlagen und/oder Solarthermieanlagen.
  • Förderfähig sind die baulichen und technischen Maßnahmen sowie die damit zusammenhängenden Handwerkerkosten, die unmittelbar für die zu fördernde Maßnahme anfallen.
  • Die Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind nur in solchen Immobilien förderfähig, die zum Antragszeitpunkt älter als 15 Jahre sind.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen einer überwiegend (mehr als 50 Prozent) zu Wohnzwecken selbstgenutzten Immobilie im Gebiet der Stadt Winsen (Luhe) einschließlich der Ortsteile.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Zuwendung erfolgt als einmaliger, zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss.
  • Gefördert werden die im Folgenden gelisteten Maßnahmen, wobei die unterschiedlichen Fördersätze und Förderhöchstgrenzen zu beachten sind. Berechnungsgrundlage sind die Nettosummen der förderfähigen Kosten:
    • Elektrische Wärmepumpe Luft/Wasser: Fördersatz 5 Prozent, Förderhöchstgrenze 1.000 Euro
    • Elektrische Wärmepumpe Sole/Wasser: Fördersatz 7,5 Prozent, Förderhöchstgrenze 2.000 Euro
    • Elektrische Wärmepumpe Wasser/Wasser: Fördersatz 7,5 Prozent, Förderhöchstgrenze 2.000 Euro
    • Außenwanddämmung: Fördersatz 5 Prozent, Förderhöchstgrenze 1.000 Euro
    • Außenwanddämmung bei Verwendung von mindestens 80 Prozent nachhaltiger Dämmstoffe: Fördersatz 7,5 Prozent, Förderhöchstgrenze 2.000 Euro
    • Dachflächendämmung: Fördersatz 5 Prozent, Förderhöchstgrenze 1.000 Euro
    • Dachflächendämmung bei Verwendung von mindestens 80 Prozent nachhaltiger Dämmstoffe: Fördersatz 7,5 Prozent, Förderhöchstgrenze 2.000 Euro
    • Innenwanddämmung: Fördersatz 5 Prozent, Förderhöchstgrenze 1.000 Euro
    • Innenwanddämmung bei Verwendung von mindestens 80 Prozent nachhaltiger Dämmstoffe: Fördersatz 7,5 Prozent, Förderhöchstgrenze 2.000 Euro
    • Fenstererneuerung: Fördersatz 7,5 Prozent, Förderhöchstgrenze 2.000 Euro
    • Photovoltaik (mit Speicher): Fördersatz 7,5 Prozent, Förderhöchstgrenze 1.000 Euro
    • Solarthermie: Fördersatz 7,5 Prozent, Förderhöchstgrenze 1.000 Euro
  • Förderanträge mit einem Zuwendungsbedarf von unter 200 Euro werden nicht berücksichtigt (Bagatellgrenze).
Kumulierung: Eine Kumulierung mit anderen Förder- oder Darlehnsprogrammen ist möglich, soweit dies nach den Bestimmungen der anderen Programme zulässig ist.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Winsen (Luhe)
Abteilung Infrastruktur und Umwelt
Schloßplatz 1
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171/657-251
Fax: 04171/657-196
E-Mail-Adresse: klimaschutz@stadt-winsen.de
Internet: www.winsen.de

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"