Förderprogramm: Stadt Oldenburg - Förderprogramm Klimaschutzmaßnahmen im Altbau


Was wird gefördert?

Förderfähig sind folgende bauliche Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und gemischt genutzten Gebäuden bis maximal 12 Wohneinheiten innerhalb der Stadt Oldenburg. Gefördert werden u.a.:

  • energetische Verbesserung von
    • Außenwänden
    • Dachschrägen im beheizten Dachgeschoß
    • obersten Geschossdecken zum nicht ausgebauten Dachraum
    • Flachdächern
    • Kellerdecken oder Kriechkellerdecken
    • Fußböden zum Erdreich
    • Fenstern und Haustüren sowie Dachoberlichtern
  • Förderung des nachträglichen hydraulischen Abgleichs
  • Austausch der Heizkörper
  • Erstellung Lüftungskonzept
  • Thermische Solaranlage
  • Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Austausch der Heizungsanlage (Wärmepumpe, Biomasseanlage).


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder Eigentümergemeinschaften von Wohngebäuden.
  • Ebenfalls antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere gemeinnützige Organisationen oder eingetragene Genossenschaften, sofern die zu fördernden Wohneinheiten von Mitgliedernder juristischen Person selbst bewohnt werden.
  • Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann für ihr gemeinschaftliches Eigentum den Antrag stellen. Der Antrag muss von der Verwaltung oder von einem/r bevollmächtigten Vertreter*in der Wohnungseigentümer gestellt werden. Genossenschaften, gemeinschaftlich vertreten durch Mitglieder des Vorstands, benennen eine/n bevollmächtigte/n Vertreter*in.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Jede einzelne bauliche Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz wird mit 10 Prozent brutto der Rechnungssumme gefördert. Dabei ist der Nachweis zu erbringen, dass der verarbeitete Dämmstoff der Maßnahme das Zertifikat „Blauer Engel“, „natureplus“ oder gleichwertig trägt, beziehungsweise mindestens die entsprechenden Eigenschaften dieser Zertifikate für Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit erfüllt.
  • Bei Erfüllung eines nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz)-Effizienzhaus-Standards gibt es einen Bonus von 1.000 bis 3.000 Euro je nach Effizienzklasse.
  • Die Durchführung eines nachträglichen hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Wärmeerzeugern wird mit 25 Prozent der Rechnungssumme gefördert.
  • Der Austausch der Heizkörper wid mit 10 Prozent der Kosten gefördert (Fußbodenbeläge werden nicht mitgefördert).
  • Die Erstellung eines Lüftungskonzeptes wird mit 25 Prozent der Rechnungssumme gefördert, maximal begrenzt auf 100 Euro.
  • Der Einbau einer thermischen Solaranlage zur Unterstützung der Heizungsanlage bzw. der Warmwasserbereitung wird mit 10 Prozent der Rechnungssumme gefördert.
  • Der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird mit 10 Prozent der Rechnungssumme gefördert.
  • Der Austausch der Heizungsanlage wird mit 10 Prozent der Rechnungssumme gefördert.
  • Bonusförderung: Die aus den beantragten Fördermaßnahmen resultierende Gesamtfördersumme erhöht sich um 5 Prozent, wenn mehr als eine Maßnahme durchgeführt wird.
Die maximale Fördersumme für alle Maßnahmen beträgt 7.500 Euro pro Jahr pro Antragstellenden und Gebäude (Kappungsgrenze). Kumulierung: Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen (z.B. KfW) ist grundsätzlich möglich, soweit es diese Förderprogramme ermöglichen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Oldenburg
Fachdienst Umweltmanagement
Industriestraße 1
26121 Oldenburg
Telefon: 0441/235-3605
Fax: 0441/235-4988
E-Mail-Adresse: klima@stadt-oldenburg.de
Internet: www.oldenburg.de

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