Förderprogramm: Stadt Oldenburg - Förderprogramm Klimaschutzmaßnahmen im Altbau
Was wird gefördert?
Förderfähig sind folgende bauliche Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und gemischt genutzten Gebäuden bis maximal 12 Wohneinheiten innerhalb der Stadt Oldenburg. Gefördert werden u.a.:
- energetische Verbesserung von
- Außenwänden
- Dachschrägen im beheizten Dachgeschoß
- obersten Geschossdecken zum nicht ausgebauten Dachraum
- Flachdächern
- Kellerdecken oder Kriechkellerdecken
- Fußböden zum Erdreich
- Fenstern und Haustüren sowie Dachoberlichtern
- Förderung des nachträglichen hydraulischen Abgleichs bei vorhandenen Brennwertheizungsanlagen
- Austausch der Heizkörper bei Umstellung des Heizsystems auf nicht-fossile Heizungsanlagen
- Erstellung Lüftungskonzept
- Thermische Solaranlage
- Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Wärmepumpen
- Solarthermie-Kollektoren
- Biomasseanlagen
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder Eigentümergemeinschaften von Wohngebäuden.
- Ebenfalls antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere gemeinnützige Organisationen oder eingetragene Genossenschaften, sofern die zu fördernden Wohneinheiten von Mitgliedernder juristischen Person selbst bewohnt werden.
- Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann für ihr gemeinschaftliches Eigentum den Antrag stellen. Der Antrag muss von der Verwaltung oder von einem/r bevollmächtigten Vertreter*in der Wohnungseigentümer gestellt werden. Genossenschaften, gemeinschaftlich vertreten durch Mitglieder des Vorstands, benennen eine/n bevollmächtigte/n Vertreter*in.
- Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen mehr als 120.000 Euro im Jahr beträgt.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:- Jede einzelne bauliche Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz wird mit 10 Prozent brutto der Rechnungssumme gefördert.
- Bei Erfüllung eines nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz)-Effizienzhaus-Standards gibt es einen Bonus von 1.000 bis 3.000 Euro je nach Effizienzklasse.
- Die Durchführung eines nachträglichen hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Wärmeerzeugern wird mit 25 Prozent der Rechnungssumme gefördert.
- Der Austausch der Heizkörper wid mit 10 Prozent der Kosten gefördert (Fußbodenbeläge werden nicht mitgefördert).
- Die Erstellung eines Lüftungskonzeptes wird mit 25 Prozent der Rechnungssumme gefördert, maximal begrenzt auf 100 Euro.
- Der Einbau einer thermischen Solaranlage zur Unterstützung der Heizungsanlage bzw. der Warmwasserbereitung wird mit 10 Prozent der Rechnungssumme gefördert.
- Der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird mit 10 Prozent der Rechnungssumme gefördert.
- Der Austausch der Heizungsanlage wird mit 10 Prozent der Rechnungssumme gefördert.
- Bonusförderung: Die aus den beantragten Fördermaßnahmen resultierende Gesamtfördersumme erhöht sich um 5 Prozent, wenn mehr als eine Maßnahme durchgeführt wird.
- Die maximale Fördersumme für alle Maßnahmen beträgt 7.500 Euro pro Jahr pro Antragstellenden und Gebäude (Kappungsgrenze).
- Die maximale Fördersumme für alle Maßnahmen wird bei Förderung von Photovoltaikanlagen bei umfassender Dachsanierung, für die eine Errichtungspflicht nach § 32a NBauO besteht, abweichend von Abs. 4 auf maximal 10.000 Euro erhöht.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Oldenburg
Fachdienst Umweltmanagement
Industriestraße 1
26121 Oldenburg
Telefon: 0441/235-3605
Fax: 0441/235-4988
E-Mail-Adresse: klima@stadt-oldenburg.de
Internet: www.oldenburg.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Solarthermie für Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Hydraulischer Abgleich | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Wärmepumpe | Holzpelletheizung | label_waermepumpe | label_waermepumpe_luft | label_waermepumpe_wasser | Fernwärme
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe