Förderprogramm: Gemeinde Wallenhorst - Förderung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
Was wird gefördert?
Gefördert werden u.a.:
- der Austausch der alten Heizungspumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe mit einem Energie-Effizienz-Index ≤ 0,23
- die Durchführung des hydraulischen Abgleich von bestehenden Heizungsanlagen
- stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
- steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonkraftwerke)
- die Anschaffung eines Lastenfahrrads
- die Anlage von Dach- und Fassadenbegrünungen
- die Entsiegelung von Flächen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen: 30 Prozent der anfallenden Kosten, maximal jedoch 300 Euro
- Austausch alter Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen: einmalig 100 Euro pro Heizungsanlage
- stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage: einmalig 500 Euro
- steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonkraftwerke): 30 Prozent des Anschaffungspreises, maximal jedoch 200 Euro
- Anschaffung eines Lastenfahrrads: bis zu 500 Euro
- Anlage von Dach- und Fassadenbegrünungen: bis zu 750 Euro
- Entsiegelung von Flächen mit bis zu 1.000 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Gemeinde Wallenhorst
Rathausallee 1
49134 Wallenhorst
Telefon: 05407/888-740, -730
E-Mail-Adresse: umwelt-klima@wallenhorst.de
Internet: www.wallenhorst.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Austausch der Umwälzpumpe | Hydraulischer Abgleich | Batteriespeicher | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Gebäudebegrünung | Balkon-Kraftwerk