Förderprogramm: Gemeinde Wallenhorst - Förderung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen


Was wird gefördert?

Gefördert werden u.a.:

  • der Austausch der alten Heizungspumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe mit einem Energie-Effizienz-Index ≤ 0,23
  • die Durchführung des hydraulischen Abgleich von bestehenden Heizungsanlagen
  • stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
  • steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonkraftwerke)
  • die Anschaffung eines Lastenfahrrads
  • die Anlage von Dach- und Fassadenbegrünungen
  • die Entsiegelung von Flächen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen: 30 Prozent der anfallenden Kosten, maximal jedoch 300 Euro
  • Austausch alter Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen: einmalig 100 Euro pro Heizungsanlage
  • stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage: einmalig 500 Euro
  • steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonkraftwerke): 30 Prozent des Anschaffungspreises, maximal jedoch 200 Euro
  • Anschaffung eines Lastenfahrrads: bis zu 500 Euro
  • Anlage von Dach- und Fassadenbegrünungen: bis zu 750 Euro
  • Entsiegelung von Flächen mit bis zu 1.000 Euro.
Für jeden Fördergegenstand wird die jeweilige Gesamtförderhöhe auf 1/4 der gesamten Fördertopfhöhe begrenzt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Gemeinde Wallenhorst
Rathausallee 1
49134 Wallenhorst
Telefon: 05407/888-740, -730
E-Mail-Adresse: umwelt-klima@wallenhorst.de
Internet: www.wallenhorst.de

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