Förderprogramm: Gemeinde Langenberg - Förderung von Balkonkraftwerken

Was wird gefördert?

  • Für private Wohnungen wird die Installation von steckbaren Stromerzeugungsgeräten (sogenannte Balkonmodule oder Stecker-Solar-Geräte) gefördert.
  • Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW fallen unter diese Bezeichnung Solarmodule mit bis zu 600 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters) und einem Wechselrichter, die an einen bestehenden Stromkreis angeschlossen werden.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen des privaten Rechts, die Eigentümer*in oder Mieter*in einer Wohnung innerhalb der Gemeinde Langenberg sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss beträgt 50 Euro je Solarmodul à 300 Watt (maximal 2 Module sind förderfähig).

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Gemeinde Langenberg
Klutenbrinkstraße 5
33449 Langenberg
Telefon: 05248/508-47
E-Mail-Adresse: klimaschutz@langenberg.de
Internet: www.langenberg.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Balkon-Kraftwerk

Übersicht über alle Förderprogramme

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