Förderprogramm: Stadt Rietberg - Förderprogramm »Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung«

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen für mehr Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel in folgenden Bereichen:

  • Konsum
  • Sanieren und Bauen
  • Erneuerbare Energien
  • Energie sparen
  • Klimafolgendanpassung
  • Sonderförderung und Boni.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Bürger mit Erstwohnsitz in Rietberg
  • Mieter*innen und Eigentümer*innen von Immobilien in Rietberg
  • Insgesamt alle Privatpersonen aus Rietberg
  • Gemeinnützige Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs aus Rietberg sind antragsberechtigt für die Sonderförderung »Mein Klimaschutz-Projekt«.

Beschreibung des Förderprogramms:

Es gilt ein Förderhöchstbetrag von maximal 2.500 Euro pro Jahr pro Haushalt.

  • Sanieren und Bauen:
    • Fenster und Türen: 100 Euro pro Fenster, 200 Euro pro Tür/ Glastür, 800 Euro maximal insgesamt und maximal 50 Prozent der entstandenen Kosten
    • Dämmung: 20 Prozent der entstandenen Kosten, maximal 1.800 Euro für Außenwand, oberste Geschossdecke, Dach, Keller und Boden gegen Erdreich, Innenwand (sofern diese beheizte von unbeheizter Fläche trennt)
  • Energie sparen:
    • 50 Prozent der entstandenen Kosten, maximal 1.500 Euro für Dämmung von Rollladenkästen und Heizkörpernischen, Rohrleitungen
    • 50 Prozent der entstandenen Kosten, maximal 1.500 Euro für neue Heizkörper (z. B. Niedertemperaturheizkörper, Installation von Flächenheizungen), effizientere Heizungspumpen und/oder Umwälzpumpen, hydraulischer Abgleich
    • 50 Prozent der entstandenen Kosten, maximal 1.500 Euro für Wärmerückgewinnung oder sonstige Effizienzsteigerung
  • Erneuerbare Energien:
    • 20 Prozent der entstandenen Kosten, maximal 800 Euro für den Weiterbetrieb von Photovoltaikanlagen
    • 20 Prozent der entstandenen Kosten, maximal 800 Euro für den Heizungstausch/-ergänzung, Wassererwärmung (z. B. Brauchwasserwärmepumpe, Solar-Tauchsieder / PV-Heizstab, Klima-Split Geräte, Pufferspeicher)
  • Klimafolgenanpassung:
    • 30 Prozent der entstandenen Kosten, maximal 800 Euro pro Projekt für Flächenentsiegelung
    • 10 Euro/m², maximal 800 Euro und insgesamt 50 Prozent der entstandenen Koste für Gründach
Alle weiteren Förderkonditionen entnehmen Sie der Richtlinie. Kumulierung: Kumulierungen mit anderen öffentlichen Förderprogrammen im Sinne von Zuschüssen sind nicht möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Rietberg
Rathausstraße 36
33397 Rietberg
Telefon: 05244/86-279
E-Mail-Adresse: klimahandeln@stadt-rietberg.de
Internet: www.rietberg.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Hydraulischer Abgleich | Gebäudebegrünung | Austausch der Umwälzpumpe | Solarthermie für Warmwasser | Photovoltaik | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Fensteraustausch | Wärmepumpe | Fernwärme | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel

Übersicht über alle Förderprogramme

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