Förderprogramm: Gemeinde Steinhagen - Förderprogramm Jung kauft Alt
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erstellung eines Altbaugutachtens (Ortsbegehung/Bestandsaufnahme mit Modernisierungsempfehlung und Kostenschätzung) bzw. der Erwerb eines Gebäude auf dem Gebiet der Gemeinde Steinhagen. Das Gebäude muss das mindestens 25 Jahre alt ist (gerechnet ab Bezugsfertigstellung).
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Anspruchsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Bei ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind beide Partner anspruchsberechtigt, jeweils aber nur für die Hälfte des Förderbetrages.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Grundbetrag des Zuschusses für ein Altbaugutachten (einmalige Förderung) beträgt 900 Euro und erhöht sich um 300 Euro für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr, das zum Antragszeitpunkt zum inländischen Haushalt des oder der Anspruchsberechtigten gehört. Sind mehrere Personen anspruchsberechtigt und haben sie zugleich für ein Kind Anspruch auf den Erhöhungsbetrag, ist bei jedem der Erhöhungsbetrag zur Hälfte anzusetzen.
- Der Höchstbetrag für die einmalige Förderung beträgt 1.500 Euro pro Altbau.
- Der Zuschuss für den Kauf eines Altbaus über eine Laufzeit von sechs Jahren ab dem Tag des Einzugs beträgt 900 Euro Grundbetrag jährlich für Familien mit einem Kind bis zum 18. Lebensjahr und erhöht sich um 300 Euro für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr, das zum Antragszeitpunkt zum inländischen Haushalt des oder der Anspruchsberechtigten gehört. Sind mehrere Personen anspruchsberechtigt und haben sie zugleich für ein Kind Anspruch auf den Erhöhungsbetrag, ist bei jedem der Erhöhungsbetrag zur Hälfte anzusetzen.
- Der Höchstbetrag für die laufende Förderung beträgt 1.500 Euro jährlich.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Gemeinde Steinhagen
Am Pulverbach 25
33803 Steinhagen
Herr Stefan Hellweg
Telefon: 05204/997-108
E-Mail-Adresse: stefan.hellweg@steinhagen.de
Internet: www.steinhagen.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Fernwärme | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Solarthermie für Warmwasser | Photovoltaik | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Solarthermie für Heizung & Warmwasser
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe