Förderprogramm: Land Brandenburg - Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau von Mietwohnungen im Land Brandenburg.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden Kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investierende der Wohnungswirtschaft.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Mit dem Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau erhalten Sie von der ILB einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Zusagebetrages. Diesen schreibt die ILB Ihnen nach Ablauf der gewählten Zinsbindungsfrist gut. Das reduziert die Restschuld mit einem Mal. Voraussetzung für die Gutschrift ist ein störungsfreier Darlehensverlauf.
  • Auszahlung: jeweils 100 Prozent
  • Kreditlaufzeit: bis zu 25 Jahren
  • Zinsbindung: bis zu 20 Jahren
  • Zinssatz: Kapitalmarktzins
  • anfängliche Tilgung: mindestens 3 Prozent p. a., in Kombination mit Landesfördermitteln 2 Prozent
  • Zins- und Tilgungszahlung: monatlich im Nachhinein
Kumulierung: Die Kombination mit anderen Förderungen und Brandenburg-Krediten ist zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderbereich Wohnungsbau
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Josephine Becker, Beeke Vollmer
Telefon: 0331/660-1319, -1219
Internet: www.ilb.de

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