Förderprogramm: Sachsen-Anhalt - Sachsen-Anhalt ENERGIE


Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen, die sowohl durch Energieeffizienzmaßnahmen als auch durch Energieeinsparmaßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen führen. Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung)
  • Nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung.
  • Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen
  • Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird. Die Speicherausrüstung muss mindestens 75 v. H. ihrer jährlichen Energie aus einer direkt angeschlossenen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie beziehen
  • Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und/oder Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung
  • Umrüstung oder Nachrüstung von lokalen Verteilnetzen für grüne Gase im Sinne von erneuerbaren und CO2-armen Gasen, wie Wasserstoffgas, Biomethangas und synthetischem Gas auf dem Grundstück, auf dem die umgesetzt wird
  • Bau und Installation von Ladeinfrastruktur für die Gebäudenutzer und von damit zusammenhängender Infrastruktur wie Rohrleitungen, wenn sich die Parkplätze im oder am Gebäude befinden
  • Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes, insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und
  • Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie große Unternehmen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Vorhaben werden nur gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen mindestens 20.000 Euro betragen. Bei großen Unternehmen müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen mindestens 150.000 Euro betragen.
  • Folgende nicht-rückzahlbarer Zuschüsse werden gewährt:
    • bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen
    • bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen
    • bis zu 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben für große Unternehmen.
  • Voraussetzung für die Förderung eines Projektes ist eine umfassende Expertenanalyse der vorhandenen Energiesparpotenziale im Unternehmen. Der/die Antragstellende muss ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachweisen.
Kumulierung: Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln für die gleichen zuwendungsfähigen Ausgaben ist ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt
FörderBeratungsZentrum (FBZ)
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Telefon: 0800 5 60 07 57 (kostenfreie Hotline)
E-Mail-Adresse: beratung@ib-lsa.de
Internet: www.ib-sachsen-anhalt.de

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