Förderprogramm: Baden-Württemberg - Förderprogramm KLIMASCHUTZ-PLUS


Was wird gefördert?

Das Programm unterteilt sich in zwei Säulen:

  • A) CO2-Minderungsprogramm: Ziel der Förderung ist die nachhaltige Minderung der aus dem Energieverbrauch resultierenden CO2-Emissionen durch Maßnahmen mit großer Anwendungsbreite bei effizientem Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel.
    • Energetische Sanierung: Erneuerung von Heizungsanlagen, Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes, Sanierung von Lüftungsanlagen sowie Einsatz der Installation von Holzpelletheizungen, Holzhackschnitzelheizungen, Wärmepumpen-Anlagen oder Solarthermischen Anlagen oder Anlagen zur Auskopplung von Abwärme in Kombination mit der Heizungserneuerung und/oder Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung
  • B) Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm: Ziel der Förderung ist es, für weitere Klimaschutzaktivitäten durch Schaffung optimierter Strukturen, Qualifizierungsmaßnahmen sowie durch Bildung und Information Anreize zu schaffen.
    • Nachhaltige Prozesse zur Umsetzung von CO2-Minderungsmaßnahmen
    • Bilanzierung von CO2-Emissionen (BICO2BW)
    • Energiemanagement (EM)
    • Qualitätsnetzwerk Bauen
    • Überbetriebliche Energieeffizienztische
    • BHKW-Begleit-Beratungen (Auswahl)


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts, kommunale Unternehmen, kirchliche Organisationen sowie kleine- und mittlere Unternehmen. Zudem werden eingetragene, gemeinnützige Vereine sowie Träger von Krankenhäusern und Heimen gefördert.

Beschreibung des Förderprogramms:

A) CO2-Minderungsprogramm:
  • Der Zuschuss bemisst sich nach der über die anrechenbare Lebensdauer der Maßnahme rechnerisch nachzuweisenden Einsparung der CO2-Emissionen. Er beträgt 50 Euro pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent. Dabei ist der Zuschuss auf 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. Bei Maßnahmenkombinationen wird dieser Fördersatz auf jede Maßnahme angewendet. Weitere Zu- und Abschläge sowie Bonis sind möglich.
  • Der Mindestbetrag des Gesamtzuschusses beträgt 3.000 Euro und der Maximalbetrag 200.000 Euro.
B) Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm
  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens. Fördersätze siehe Verwaltungsvorschrift.
Kumulierung: Andere Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Baden- Württemberg dürfen nicht in Anspruch genommen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landeskreditbank Baden-Württemberg -
Förderbank (L-Bank)
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Telefon: 0721/150-1600
Fax: 0721/150-3896
E-Mail-Adresse: klimaschutz-plus@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

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