Förderprogramm: Stadtwerke Aachen - Hydraulischer Abgleich


Was wird gefördert?

Gefördert werden die systematische Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Begleitmaßnahmen. Im Einzelnen förderfähig ist:

  • die Bestandsaufnahme und Analyse des Ist- Zustandes der Heizungsanlage
  • die vorbereitende Berechnung zum hydraulischen Abgleich
  • der für einen hydraulischen Abgleich ggf. notwendige Einbau bzw. Austausch technischer Komponenten (voreinstellbare Heizkörperthermostatventile, Ventileinsätze, Strangregulierventile, Differenzdruckregler, etc.)
  • die hydraulische Einregulierung der Verteilanlage (z.B. durch Voreinstellung der Heizkörperthermostatventile)
  • der Austausch von einzelnen Heizkörpern mit dem Ziel der Systemtemperaturreduzierung
  • die Umsetzung aller erforderlichen Einstellarbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz der gesamten Heizungsanlage (z. B. Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpeneinstellung)
Förderfähig sind nur Maßnahmen in Gebäuden mit nur einer zentralen Wärmeversorgungsanlage und einer Kessel- bzw. thermischen Anschlussleistung bis maximal 250 kW bzw. Maßnahmen an Heizungsverteilanlagen (ohne Wärmeerzeuger), die mindestens zwei Jahre alt sind.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Stromkund*innen der STAWAG, die zur Beheizung des zu modernisierenden Gebäudes auch Gas- bzw. Wärme-Contracting-Kund*innen der STAWAG sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und getrennt für die Bereiche „Berechnung“ und „Durchführung“ ermittelt.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der Kosten bis maximal 1.000 Euro für Wärme-Contracting-Kund*innen der STAWAG.
  • Für Kund*innen mit aktivem Gasliefervertrag beträgt die Förderung 50 Prozent der Kosten bis maximal 500 Euro.
  • Der Hydraulische Abgleich von bestehenden Heizungsanlagen, die zusätzlich Erneuerbare Energien nutzen, wird nicht gefördert.
Kumulierung: Eine Kombination mit Förderprogrammen Dritter ist möglich, soweit dies nach den Richtlinien der anderen Förderprogramme zulässig ist.

Kontakt zur Antragstelle:

Energieberatung der STAWAG
Lombardenstraße 12 - 22
52070 Aachen
Telefon: 0241/181-1333
E-Mail-Adresse: energieberatung@stawag.de
Internet: www.stawag.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Aachen AG
Lombardenstraße 12 - 22
52070 Aachen
Telefon: 0241/181-0
Fax: 0241/181-868
E-Mail-Adresse: info@stawag.de
Internet: www.stawag.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Hydraulischer Abgleich

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