Förderprogramm: Stadt Bad Homburg - Energiesparförderprogramm, Neubau von KfW-40-Effizienz-, Passiv-, oder Plusenergiehäusern


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau von KfW-40-Effizienzhaus-Standard-, Passiv- oder Plusenergiehäusern.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung beträgt 10.000 Euro für Gebäude mit 1-2 Wohneinheiten gewährt, wenn der KfW-40-Effizienz-, Passiv- oder Plusenergiehausstandard erreicht wird. Jede weitere Wohneinheit wird zusätzlich mit 1.000 Euro gefördert.
  • Das Erstellen eines Lüftungskonzeptes gemäß DIN 1946 ist vorgeschrieben. Für alle Gebäude ist der Einbau einer Lüftungsanlage zur Einhaltung des hygienischen Mindestluftwechsels Pflicht.
  • Die Förderung darf in keinem Fall mehr als 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme betragen. Die Gesamtförderung pro Wohngebäude beträgt maximal 40.000 Euro.
Kumulierung: Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist erlaubt.

Kontakt zur Antragstelle:

Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Fachbereich Stadtplanung
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v.d.Höhe
Internet: www.bad-homburg.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Bad Homburg v.d.Höhe
Energieberatung
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v.d.Höhe
Telefon: 06172/100 6143
Fax: 06172/100 6181
E-Mail-Adresse: energieberatung@bad-homburg.de
Internet: www.bad-homburg.de

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