Förderprogramm: Land Bayern - Energiekredit Gebäude (EG8)


Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige, die einen Zuwendungsbescheid oder eine Förderzusage auf Basis der Förderrichtlinien zur BEG im Bereich Nichtwohngebäude (BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zinssatz für die Darlehen wird zwischen Hausbank und Endkreditnehmer in Abhängigkeit von Bonität und Besicherung - innerhalb vorgegebener Grenzen - individuell vereinbart.
  • Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 10 Mio. Euro und kann maximal bis zur Höhe der Differenz zwischen den von der BAFA bzw. KfW als förderfähig anerkannten Kosten und der BEG-Förderung (Zuschuss- bzw. Darlehensbetrag) gewährt werden.
  • Es können Vorhaben mit förderfähigen Kosten ab 25.000 Euro berücksichtigt werden.
  • Der Finanzierungsanteil des Darlehens am förderfähigen Vorhaben beträgt bis zu 100 Prozent.
Kumulierung: Eine Kumulierung mit folgenden Programmen ist möglich:
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude: Einzelmaßnahmen - BEG EM
  • Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - EBN.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihre Hausbank

Kontakt zum Fördergeber:

LfA Förderbank Bayern
Königinstraße 17
80539 München
Telefon: 089/2124-1000
Fax: 089/2124-2440
E-Mail-Adresse: info@lfa.de
Internet: www.lfa.de

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