Förderprogramm: Land Bayern - Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“


Was wird gefördert?

  • Ziel des Sonderprogramms im Rahmen der bayerischen Regionalförderung (BRF und GRW) ist es, kleine und mittlere Unternehmen bei besonders energieeffizienten Investitionsmaßnahmen zu unterstützen, um zur Energieeinsparung beizutragen, den Einsatz von erneuerbaren Energien zu steigern und CO2-Emissionen zu reduzieren.
  • Förderfähig sind Investitionen in Gebäude und technische Anlagen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien. Maßnahmen, die im Rahmen der Teilnahme an Energieeffizienznetzwerken empfohlen wurden, werden bevorzugt. Auflistung der Netzwerke unter http://been-i.de/netzwerke/.
  • Zu den förderfähigen Investitionen gehören insbesondere:
    • technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung)
    • Sanierung von Gebäuden
    • Neubau von Gebäuden.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 5 Prozent auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionswerte bis zur Erreichung folgender Höchstfördersätze: 45 Prozent für kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW-Kulisse bzw. 20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten.
  • Die Förderung erfolgt 100 Prozent aus EFRE-Mitteln.
Kumulierung:
  • Bei Kumulierung mit öffentlichen Darlehen oder Bürgschaften darf die Summe der Bruttosubventionsäquivalente den günstigsten Höchstbetrag, der sich aus der Anwendung des jeweiligen Förderprogramms bzw. der jeweiligen Berechnungsgrundlage ergibt, nicht übersteigen.
  • Die einzelnen Teile der Förderungen werden mit ihrem jeweiligen Bruttosubventionsäquivalent angesetzt. Es gilt Art. 8 AGVO.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien,
Energie und Technologie (StMWi)
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Telefon: 089/2162-0
Fax: 089/2162-2760
E-Mail-Adresse: info@stmwi.bayern.de
Internet: www.stmwi.bayern.de

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"