Förderprogramm: Hamburg - Nachhaltiges Bauen


Was wird gefördert?

Modul „Klimaschonender Neubau"

  • Gefördert wird bei Flächen in Nichtwohngebäuden ab einer Bagatellgrenze von mehr als 100 m² Nutzfläche, die unter den Anwendungsbereich des GEG §2 fallen und dabei mindestens dem Standard eines „Effizienzgebäude 40“ (EG 40) entsprechen.
  • Weiterhin wird gefördert bei Flächen in Nichtwohngebäuden ab einer Bagatellgrenze von mehr als 400 m² Nutzfläche, die nicht unter den Anwendungsbereich des GEG fallen.
Modul „Ökobilanzierung“
  • Gefördert wird die freiwillig durchgeführte Berechnung und Dokumentation der Treibhausgasemissionen (Global Warming Potential, kurz: GWP) und des Primärenergiebedarfs nicht erneuerbar (PEne).
Modul „Qualitätssicherung Holzbau“ (QS-H)
  • Gefördert wird die freiwillig oder verpflichtend durchgeführte Begleitung der Planungs- und Bauphase durch eine/n Qualitätssichernde/n Holzbau.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer*innen sowie sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg.

Beschreibung des Förderprogramms:

Modul „Klimaschonender Neubau“ (KSN) für Nichtwohngebäude
  • Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Ergebnis des berechneten Treibhauspotenzials der Gebäudekonstruktion (GWP) in kg CO2-Äq./(m²a).
  • Als Anreiz für die Optimierung der Gebäudekonstruktion im Rahmen der Umsetzung wird die Bewilligungssumme durch die IFB Hamburg pauschal um 20 Prozent erhöht.
  • Der Höchstbetrag der Förderung liegt jedoch bei maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Diese Quote erhöht sich für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um 5 Prozentpunkte. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 Euro je Bauteil und 200.000 Euro je Förderfall.
Modul „Ökobilanzierung“
  • Die Berechnung der Ökobilanz in der Planungsphase und der durchgeführten Maßnahme kann mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent des Honorars gefördert werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 Euro je Förderfall.
Modul „Qualitätssicherung Holzbau“ (QS-H)
  • Die Begleitung durch eine/n autorisierte/n Qualitätssichernde/n (QS-H) kann mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent des Honorars gefördert werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 Euro je Förderfall.
Kumulierung: Bei der Förderung sind die für die geförderte Tätigkeit, das zu fördernde Vorhaben oder die dem Unternehmen insgesamt gewährten staatlichen Mittel zu berücksichtigen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-103
Fax: 040/24846-56-432
E-Mail-Adresse: energie@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Energieeffizienter Neubau

Übersicht über alle Förderprogramme
Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"