Förderprogramm: Hamburg - Nachhaltiges Bauen
Was wird gefördert?
Modul „Klimaschonender Neubau"
- Gefördert wird bei Flächen in Nichtwohngebäuden ab einer Bagatellgrenze von mehr als 100 m² Nutzfläche, die unter den Anwendungsbereich des GEG §2 fallen und dabei mindestens dem Standard eines „Effizienzgebäude 40“ (EG 40) entsprechen.
- Weiterhin wird gefördert bei Flächen in Nichtwohngebäuden ab einer Bagatellgrenze von mehr als 400 m² Nutzfläche, die nicht unter den Anwendungsbereich des GEG fallen.
- Gefördert wird die freiwillig durchgeführte Berechnung und Dokumentation der Treibhausgasemissionen (Global Warming Potential, kurz: GWP) und des Primärenergiebedarfs nicht erneuerbar (PEne).
- Gefördert wird die freiwillig oder verpflichtend durchgeführte Begleitung der Planungs- und Bauphase durch eine/n Qualitätssichernde/n Holzbau.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer*innen sowie sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg.
Beschreibung des Förderprogramms:
Modul „Klimaschonender Neubau“ (KSN) für Nichtwohngebäude- Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Ergebnis des berechneten Treibhauspotenzials der Gebäudekonstruktion (GWP) in kg CO2-Äq./(m²a).
- Als Anreiz für die Optimierung der Gebäudekonstruktion im Rahmen der Umsetzung wird die Bewilligungssumme durch die IFB Hamburg pauschal um 20 Prozent erhöht.
- Der Höchstbetrag der Förderung liegt jedoch bei maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Diese Quote erhöht sich für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um 5 Prozentpunkte. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 Euro je Bauteil und 200.000 Euro je Förderfall.
- Die Berechnung der Ökobilanz in der Planungsphase und der durchgeführten Maßnahme kann mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent des Honorars gefördert werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 Euro je Förderfall.
- Die Begleitung durch eine/n autorisierte/n Qualitätssichernde/n (QS-H) kann mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent des Honorars gefördert werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 Euro je Förderfall.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-103
Fax: 040/24846-56-432
E-Mail-Adresse: energie@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe