Förderprogramm: Rheinland-Pfalz - Effizienzkredit RLP


Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle Investitionen und Kosten im Rahmen von Vorhaben in einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Die Kreditmittel können zur Finanzierung des Vorhabens insbesondere wie folgt verwendet werden:

  • Umsetzung von Vorhaben zur Einsparung von Energie und zu deren effizienteren Nutzung
  • Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, insbesondere des Materialeinsatzes
  • Vermeidung und Verringerung des Wassereinsatzes und des Anfalls von Abwasser
  • Verringerung und Zurückhaltung von Schadstoffen und Abwasserfrachten
  • Vorhaben zur Optimierung von Stoff- und Energieströmen
  • Vermeidung und Verminderung von Abfällen, sowie die Verminderung ihrer Schädlichkeit
  • Reduzierung von Lärm- und Schadstoffemissionen
  • Vorhaben im Rahmen einer Digitalisierung von betrieblichen Abläufen und/oder Produktionsprozessen sowie Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von Industrie 4.0, Handwerk 4.0 oder Wirtschaft 4.0
  • Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien, sofern diese ausschließlich für den betrieblichen Eigenverbrauch vorgesehen sind und keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfolgt.
  • Neubauten, Sanierungen und Renovierungen von eigengenutzten sowie innerhalb einer wirtschaftlichen Einheit vermieteten oder verpachteten Immobilien. Eine Förderung kann erfolgen, wenn das Vorhaben die Anforderungen des geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unterschreitet.
  • Erwerb von Grundstücken im Rahmen von baulichen Maßnahmen. Der Kauf muss im Zusammenhang mit einem förderfähigen Gesamtvorhaben stehen.
  • Kosten (nur im Effizienzkredit RLP ohne Haftungsfreistellung), die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vorhaben, dem Anpassungsaufwand zur Umsetzung des Vorhabens und der Implementierung in den betrieblichen Prozess stehen.
Grundsätzlich sind nur die Nettokosten (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer) förderfähig, es sei denn, der/die Antragstellende ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie freiberuflich arbeitende Personen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der/die Antragstellende und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
  • Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Gesamtvorhaben darf ein Investitionsvolumen von 25 Mio. Euro nicht übersteigen.
  • Der Kredithöchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro. Sofern für das durchleitende Kreditinstitut eine 50%ige Haftungsfreistellung beantragt wird, liegt der Kredithöchstbetrag bei 250.000 Euro.
  • Die möglichen Kreditlaufzeiten betragen:
    • bis 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
    • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
    • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Die Hausbank legt den Zinssatz für die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer auf Basis einer Preisklasse auf Grundlage des Risikogerechten Zinssystems der KfW fest. Diese ergibt sich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers (Bonität) und der für den Kredit gestellten Sicherheiten.
  • Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Kumulierung:
  • Die Kombination einer Finanzierung aus dem Effizienzkredit RLP mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, dabei sind insbesondere die jeweiligen Förderhöchstsätze und Kumulierungsvorschriften gemäß den entsprechenden EU-beihilferechtlichen Regelungen zu beachten.
  • Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination einer Finanzierung aus einem haftungsfreigestellten Effizienzkredit RLP mit anderen haftungsfreigestellten Förderprogrammen oder einer öffentlichen/öffentlich geförderten Bürgschaft.
  • Sofern das geförderte Vorhaben andere öffentliche Förderungen enthält, darf die Summe aus diesen und den Finanzierungsmitteln der ISB nicht mehr als 100 Prozent der Gesamtkosten des Vorhabens betragen.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihre Hausbank

Kontakt zum Fördergeber:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Telefon: 06131/6172-1333
E-Mail-Adresse: beratung@isb.rlp.de
Internet: www.isb.rlp.de

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