Förderprogramm: Mecklenburg-Vorpommern - Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Zuschuss)


Was wird gefördert?

Förderfähig sind investive Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen. Dazu zählen insbesondere:

  • Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen
  • Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung
  • Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe
  • Brennstoffzellentechnik, Elektromobilität
  • Innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien
  • Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen; Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen; Energiemanagementuntersuchungen
  • Planungsleistungen investiver Maßnahmen.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben nach dem Mehrkostenprinzip, soweit sie zur Erreichung des Vorhabensziels erforderlich sind.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Contracting-Unternehmen
  • Vereine, Verbände, Stiftungen, gemeinwohlorientierte Gesellschaften, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts bei wirtschaftlicher Betätigung.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahlbarer Zuschuss).
  • Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 30 Prozent, im Ausnahmefall kann einmalig ein maßnahmespezifischer Bonus gewährt werden.
  • Zuwendungsvoraussetzungen u.a.:
    • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 Euro betragen oder, sofern es sich ausschließlich um Planungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen handelt, mindestens 2.000 Euro.
    • Die Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgekosten muss gesichert sein.
    • Mit dem Vorhaben darf nicht vor Bewilligung der Zuwendung oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns begonnen worden sein.
    • Die Amortisationszeit des Projektes beträgt fünf Jahre:
Die Zweckbindungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre.

Kontakt zur Antragstelle:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 16 02 55
19092 Schwerin

Kontakt zum Fördergeber:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385/6363-1231
E-Mail-Adresse: christoph.papenfuss@lfi-mv.de
Internet: www.lfi-mv.de

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