Förderprogramm: Mecklenburg-Vorpommern - Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Zuschuss)


Was wird gefördert?

Gefördert wird die nach­haltige Verringerung von Treibhaus­gasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissions­situationen durch

  • Steigerung der Energie­effizienz sowie
  • Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energie­systemen und Energie­speicherung.
Dazu zählen insbesondere:
  • Machbarkeits­studien, Vorplanungs­studien und Vorbereitungen
  • Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
  • Investive Vorhaben zur Energie­einsparung und zur Verbesserung der Energie­effizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antrags­eingangs hinausgehen
  • Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energie­systeme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikations­systeme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Demonstrations­vorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhaus­gasemissionen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebs­stätte unterhalten, einschließlich Genossenschaften und Dienstleistungs­unternehmen (auch Contracting-Unternehmen genannt)
  • kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft oder
  • Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemein­wohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahlbarer Zuschuss).
  • Die Förderhöhe beträgt je nach Fördertatbestand 30 Prozent, 35 Prozent oder 40 Prozent. Eine Erhöhung bis maximal 70 Prozent ist durch die Gewährung einzelner Boni möglich, welche nur im Einzelfall und einmalig gewährt werden.
  • Zuwendungsvoraussetzungen u.a.:
    • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 Euro betragen oder, sofern es sich ausschließlich um Planungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen handelt, mindestens 2.000 Euro.
    • Die Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgekosten muss gesichert sein.
    • Mit dem Vorhaben darf nicht vor Bewilligung der Zuwendung oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns begonnen worden sein.
    • Die Amortisationszeit des Projektes beträgt fünf Jahre:
Die Zweckbindungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre. Kumulierung: Andere in Frage kommende Fördermöglichkeiten (z.B. Europäische Union, Bundesförderungen und spezifische Landesförderungen) sind auszuschöpfen.

Kontakt zur Antragstelle:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 16 02 55
19092 Schwerin

Kontakt zum Fördergeber:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385/6363-1231
E-Mail-Adresse: christoph.papenfuss@lfi-mv.de
Internet: www.lfi-mv.de

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"