Förderprogramm: Hessen - Energetische Modernisierung bei WEG


Was wird gefördert?

Gefördert wird die energetische Modernisierung von Wohngebäuden im Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).


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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt ist die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), vertreten durch den von ihr bestellte Verwaltung. Die WEG ist Darlehensnehmer.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen, die als Verbandskredit gewährt werden. Es gelten die von der KfW vorgegebenen Darlehenshöchstbeträge und Konditionen in dem Programm KfW-BEG 261 Wohngebäude Kredit-Effizienzhaus (Sanierung) (bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit).
  • Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre. Es wird ein tilgungsfreies Anlaufjahr gewährt.
  • Der Eigenkapitalanteil, den die Wohnungseigentümergemeinschaft zu erbringen hat, muss mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahmen betragen.

Kontakt zur Antragstelle:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kaiserleistraße 29 - 35
63067 Offenbach am Main
Telefon: 069/9132-2578
E-Mail-Adresse: martina.weber@wibank.de
Internet: www.wibank.de

Kontakt zum Fördergeber:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL)
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611/815-0
Fax: 0611/815-2227
E-Mail-Adresse: info@wirtschaft.hessen.de
Internet: www.wirtschaft.hessen.de

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