Förderprogramm: Hessen - Energetische Förderung (HEG)


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Investive kommunale Maßnahmen (§ 3 HEG)
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 5 HEG)
  • Innovative Energietechnologien (§ 6 HEG)
  • Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbarer Energien (§ 7 HEG)
  • Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen (§ 8 HEG)


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind insbesondere natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse sowie Energiedienstleister (Kontraktoren).

Beschreibung des Förderprogramms:

Es werden je nach geförderter Maßnahme im Wege der Anteilsfinanzierung Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent, 50 Prozent und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt. Kumulierung: Es dürfen keine weiteren Mittel des Landes Hessen eingesetzt werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Telefon: 069/9132-2739
E-Mail-Adresse: Roger.Best@wibank.de
Internet: www.wibank.de

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