Förderprogramm: Stadt Lingen - Programm: Jung kauft Alt


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden der Erwerb bestehenden Wohnraums und der erforderlichen Sanierungsinvestitionen im Bestand.
  • Die Förderung wird beschränkt auf bestehende Wohngebäude für eigengenutztes Wohneigentum mit bis zu 2 Wohneinheiten, die vor dem 01.11.1977, dem Inkrafttreten der Ersten Wärmeschutzverordnung, bezogen wurden und nach den §§ 30, 33 oder 34 BauGB zu beurteilen sind.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden nur dauerhaft zu nutzende Wohneigentumsvorhaben im Gebiet der Stadt Lingen (Ems). Zuschüsse werden ausschließlich natürlichen Personen gewährt.
  • Die Förderung darf nur Antragsteller*innen begünstigen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung über kein weiteres Wohneigentum verfügen und deren Gesamteinkommen des Haushalts bestimmte Grenzen nicht übersteigt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt als Zuschusszahlung.
  • Die Bewilligung des Förderbetrages erfolgt durch eine einmalige Zahlung. Hierbei ist folgende Staffelung vorgesehen, die auf den Zeitpunkt der Antragstellung abgestellt ist:
    • Alleinstehende 2.000 Euro
    • Ehegatten/Personen, einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, Personen mit Lebenspartner 4.000 Euro
    • jedes Kind mit Kindergeldanspruch 2.000 Euro.
  • Das Gesamteinkommen darf folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen: Alleinstehende 50.000 Euro und Ehegatten, Personen einer sonstigen auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft, Personen mit Lebenspartner 80.000 Euro. Für die im Haushalt lebenden Kinder, für die eine Kindergeldzahlung erfolgt, erhöht sich die Einkommensgrenze um 20.000 Euro pro Kind, für weitere Haushaltsangehörige um jeweils 25.000 Euro.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Lingen (Ems)
Elisabethstraße 14-16
49808 Lingen (Ems)
Telefon: 0591/9144-617
E-Mail-Adresse: v.albers-kiewitt@lingen.de
Internet: www.lingen.de

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