Förderprogramm: Hamburg - Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum


Was wird gefördert?

Das Ziel ist die Förderung der barrierefreien Anpassung von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Rollstuhlbenutzende. Gefördert werden u. a.

  • Treppenlift
  • barrierefreies Badezimmer
  • ausreichend breite Türen
  • barrierefreier Balkon-Zugang
  • geeignete Bodenbeläge
  • Gegensprechanlage mit Türöffner.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigte einer selbstgenutzten Wohnimmobilie sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Summe der Zuschüsse ist auf 20.000 Euro je Wohnung begrenzt, die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 Euro.
  • Entsteht bei einem/r Antragstellenden innerhalb von 9 Jahren nach Bewilligung eines Förderantrags in diesem Programm erneut der Bedarf, einen förderfähigen Umbau im gleichen oder in einem anderen Eigentumsobjekt vorzunehmen, so können weitere Zuschüsse aus diesem Programm gewährt werden, bis der Zuschussrahmen von 20.000 Euro durch die Summe der Zuschüsse ausgeschöpft ist.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Kumulierung: Die Programme der KfW können in der Regel ergänzend in Anspruch genommen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-476
Fax: 040/24846-56 476
E-Mail-Adresse: s.dietrich-palow@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Altersgerecht Umbauen

Übersicht über alle Förderprogramme
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