Förderprogramm: Mecklenburg-Vorpommern - Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Barrieren reduzierende Anpassungsmaßnahmen in selbstgenutztem Wohneigentum oder in der selbstgenutzten Mietwohnung.
  • Zu den baulichen Maßnahmen zum Abbau von Barrieren gehören Anpassung Raumgeometrie, Verbreiterung von Türdurchgängen, Umbau von Bädern, Verbesserung von Treppenanlagen, Nachrüstung mit Aufzügen.


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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümer*innen, deren Grundstücke mit selbst genutztem Wohneigentum bebaut sind
  • Mieter, im Einverständnis mit dem Eigentümer/Vermieter für die selbstgenutzte Mietwohnung.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nichtrückzahlbare Zuschüsse gewährt.
  • Die Zuschusshöhe beträgt für Barrieren reduzierende Maßnahmen 30 Prozent von maximal 15.000 Euro der förderfähigen Ausgaben/Wohneinheit.
  • Die Baumaßnahme sollte innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung fertiggestellt sein.
  • Nach deren Abschluss und dem Vorliegen des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung, wobei ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,5 Prozent des bewilligten Zuschussbetrages, mindestens jedoch in Höhe von 30 Euro, erhoben wird.

Kontakt zur Antragstelle:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 16 02 55
19092 Schwerin

Kontakt zum Fördergeber:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Silke Schmeling, Annette Ahrens
Telefon: 0385/6363-1345, -1334
Fax: 0385/6363-139
E-Mail-Adresse: silke.schmeling@lfi-mv.de
Internet: www.lfi-mv.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Altersgerecht Umbauen

Übersicht über alle Förderprogramme
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