Förderprogramm: Stadt Kehl - Förderprogramm Klimafreundlich Leben


Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen an/in Wohngebäuden, die

  • eine Förderung durch eines der folgenden, qualitätsgesicherten Förderprogramme des Bundes erhalten oder
  • die Einhaltung der Energieeffizienzstandards der Bundesförderprogramme durch einen bei der KfW gelisteten Energieberater bestätigt wurde (www.energie-effizienz-experten.de).


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, öffentlich-rechtliche Kirchen, gemeinnützige Vereine und Organisationen, sofern das zu fördernde Projekt innerhalb des Gemeindegebiets von Kehl durchgeführt wird.
  • Städtische Fördermittel können Eigentümer*innen und Mieter*innen beantragen. Mieter*innen benötigen die Zustimmung der jeweiligen Eigentümer*innen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Gefördert werden folgende Maßnahmen:
  • 1. Beratung: Energieberatung vor Ort oder BAFA-Sanierungsfahrplan
  • 2. Wärmeschutz an Gebäuden: Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken sowie Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • 3. Erneuerung/Einbau Lüftungsanlagen: Zentrale und raumweise Lüftungsanlagen
  • 4. Heizungs- und Warmwasseranlagen: Optimierung bestehender Heizungsanlagen (Hydraulischer Abgleich und Hocheffizienzpumpe), Errichtung einer solaren Warmwasserbereitungsanlage, Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
  • 5. Photovoltaikanlagen: Stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaikanlage, Installation einer Photovoltaikanlage, Installation einer Balkon-Photovoltaikanlage, Innovationsbonus Fassaden-Photovoltaik, Erste Steuerberatung nach Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage
  • 6. Elektromobilität: Oberirdische Fahrradabstellanlage, (E-)Lastenrad
Die maximale Gesamtförderhöhe je Gebäude beträgt 3.000 Euro. Förderhöhe je Maßnahme siehe Richtlinie. Kumulierung: Etwa bestehende Kumulierungsverbote anderer Zuschussprogramme sind zu beachten.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Kehl
Bereich Stadtplanung/Umwelt
Rathausplatz 3
77694 Kehl
Telefon: 07851/88-4322
E-Mail-Adresse: klimaschutz@stadt-kehl.de
Internet: www.kehl.de

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