Förderprogramm: proKlima Hannover - Förderangebote Wärmeversorgung, Wärmepumpen


Was wird gefördert?

Gefördert werden Wärmepumpen.


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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts.
  • Die Maßnahmen müssen im Fördergebiet von proKlima durchgeführt werden. Dazu zählen die Städte Hannover, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Hemmingen und Ronnenberg.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Luft/Wasser-Wärmepumpe für ein Ein- oder Zweifamilienhaus: bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten, je Gebäude bzw. Heizungsanlage, maximal 3.000 Euro
  • Erdreich-Wärmepumpe für ein Ein- oder Zweifamilienhaus: bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten je Gebäude bzw. Heizungsanlage, maximal 5.000 Euro
  • Wärmepumpe für ein Mehrfamilienhaus, oder Nichtwohngebäude: bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten je Gebäude bzw. Heizungsanlage, maximal 20.000 Euro.
  • Es gelten u.a. folgende Anforderungen:
    • Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen
    • Wärmespeicher mit mindestens Energieeffizienzklasse B
    • Wärmepumpen, die mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden.
  • Bonus Wärmequelle Wärmepumpe: Für Erdwärmesonden, - Kollektoren, -Körbe oder -Spiralen, Grund- und Flusswasser, Abwärme oder Serverwärme, Eisspeicher, Photovoltaisch-Thermische Kollektoren als Wärmequellen wird ein Bonus von 2.000 Euro je Gebäude bzw. Heizungsanlage für Ein- oder Zweifamilienhaus und 3.000 Euro je Gebäude bzw. Heizungsanlage für Mehrfamilienhaus oder Nichtwohngebäude gewährt.
  • Bonus Verbrauchsdatenauswertung Wärmepumpe: bei Einbau zusätzlicher Messtechnik nach den Vorgaben aus dem Leitfaden Messtechnik, in den Geräten integrierte Messtechnik, die die Genauigkeitsanforderungen von proKlima erfüllt und Lieferung von mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Monatswerten von Wärme- und Stromverbrauch: Ein- oder Zweifamilienhaus 1.000 Euro je Gebäude bzw. Heizungsanlage und 1.500 Euro je Gebäude bzw. Heizungsanlage.
Kumulierung:
  • Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist erlaubt, sofern die Summe aller in Anspruch genommenen Förderungen die nachgewiesenen förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
  • Bei Inanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst proKlima maximal bis zum möglichen Kumulierungshöchstsatz nach BEG.
  • Eine Kumulierung mit bereits bei proKlima oder der Landeshauptstadt Hannover in den Programmen KWK beziehungsweise Mieterstrom und im Förderprogramm Dach und Solar der Region Hannover gestellten Anträgen ist nicht möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

proKlima - Der enercity-Fonds
Ihmeplatz 2
30449 Hannover
Telefon: 0511/430-1970
Fax: 0511/430-2170
E-Mail-Adresse: proklima@enercity.de
Internet: www.proklima-hannover.de

Kontakt zum Fördergeber:

siehe Antragsstelle

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