Förderprogramm: Schleswig-Holstein - IB.SH Immo Effizienzhaus


Was wird gefördert?

Gefördert wird

  • Neubau oder Neubaukauf einer Immobilie in Schleswig-Holstein, die die energetischen Mindeststandards einhält. Sie muss bei Jahresprimärenergiebedarf (QP) und Transmissionswärmeverlust (H´T) die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzees (GEG) um mindestens 10 Prozent unterschreiten.
  • Kauf einer Immobilie in Schleswig-Holstein, die mindestens den Energiestandard EffizienzhausSH 100 einhält.
  • Kauf mit Modernisierung einer Immobilie in Schleswig-Holstein, die innerhalb von 12 Monaten nach Vollauszahlung mindestens beim Jahresprimärenergiebedarf QP und Transmissionswärmeverlust H´T den Standard EffizienzhausSH 100 erreicht.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer*innen einer selbst genutzten Immobilie.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Darlehensbetrag beträgt 40 Prozent der Gesamtkosten, maximal 150.000 Euro.
  • Die Voraussetzung, um ein Aufstockungsdarlehen zu erhalten ist die Erreichung mindestens KfW Effizienzhaus Standard 40 oder mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt.
  • Auszahlung bis 250.000 Euro Antragsobligo:
    • bei Neubau: 50 Prozent bei Baubeginn (oder Grundstückskauf) und 50 Prozent bei Fertigstellung des Rohbaus
    • bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kaufpreises
    • bei Modernisierung: in einer Summe zu Beginn des Vorhabens
  • Auszahlung über 250.000 Euro Antragsobligo:
    • ​bei Neubau: 30 Prozent bei Baubeginn, 50 Prozent bei Rohbaufertigstellung und 20 Prozent bei Bezugsfertigkeit oder 50 Prozent bei Grundstückskauf, 30 Prozent bei Rohbaufertigstellung und 20 Prozent bei Bezugsfertigkeit
    • bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kaufpreises
    • bei Modernisierung: jeweils 1/3 bei Erreichen des jeweiligen Bautenstandes
  • Es muss eine Eigenbeiteiligung von 7,5 Prozent der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie gewährleistet werden.
  • Der Sollzinssatz ist fest für 15 Jahre. Der Tilgungssatz beträgt 2 Prozent oder 3 Prozent p.a. Zum Ende der Sollzinsbindung wird ein neuer Sollzinssatz oder die Rückzahlung des offenen Darlehensbetrages vereinbart.
  • Die Darlehenslaufzeit beträgt je nach Sollzins- und Tilgungssatz zwischen 15 und 36 Jahren.
Kumulierung: Das Darlehen kann nicht zusammen mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) oder dem IB.SH Immo Eigentum in Anspruch genommen werden. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-4500
E-Mail-Adresse: kiel@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"