Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw – Nahwärme- und Nahkältenetze


Was wird gefördert?

Gefördert werden Energieeffiziente Nahwärme- und Nahkältenetze und Kalte Nahwärmenetze.

  • Das Netz muss den Kriterien der Richtlinie 2012/27/EU (Energieeffizienz-Richtlinie) entsprechen und der Versorgung Dritter dienen.
  • Informationen zu den energetischen Eigenschaften des Netzes (Energieträger, CO2-Emissionen etc.) sind durch den Netzbetreiber zu veröffentlichen.
  • Die bereitgestellte Wärme bzw. Kälte muss:
    • bei energieeffizienten Nahwärme- und Nahkältenetzen zu mindestens 50 Prozent aus erneuerbaren Energien oder zu mindestens 50 Prozent aus Abwärme oder zu mindestens 75 Prozent aus KWK-Anlagen oder zu mindestens 50 Prozent durch eine Kombination dieser Maßnahmen stammen
    • bei kalten Nahwärmenetzen vorwiegend aus erneuerbaren Quellen oder effizient genutzter Abwärme stammen und das Netz muss eine Übertragungstemperatur von in der Regel bis zu 20 °C aufweisen.
    • Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung ist erforderlich.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:
  • Energieeffiziente Nahwärme- und Nahkältenetze: maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro
  • Kalte Nahwärmenetze: maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200.000 Euro.
Kumulierung: Eine Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bis maximal 60 Prozent der Gesamtförderquote zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Kontakt zum Fördergeber:

Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

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