Förderprogramm: Bremen - Eigenheimzuschuss


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb oder Bau von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen bzw. die Umnutzung von ehemaligen Gewerbeimmobilien zur Eigennutzung als Wohnraum in der Stadtgemeinde Bremen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind bzw. mit einem Kind in Erwartung.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro.
  • Zunächst ist die Reservierung des Zuschusses unter Angabe und Nachweis zum Alter des/r minderjährigen Kindes/r zu beantragen. Danach kann der Kaufvertrag abgeschlossen werden.
  • Voraussetzungen:
    • Der Kaufpreis bzw. Gesamtherstellungskosten bei Neubau/Erstbezug liegt bis maximal 360.000 Euro, bei Bestandsimmobilien bis maximal 260.000 Euro (ohne Berücksichtigung von Grunderwerbssteuer, Notar und Grundbuchkosten).
    • Bei Neubau muss ein energetischer Standard von mindestens KfW 55 Effizienzhaus erreicht werden, bei Bestandsimmobilie ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse D. Weißt die Bestandsimmobilie eine schlechtere Energieeffizienzklasse aus, ist eine energetische Sanierung innerhalb eines Jahres nach Erwerb mit dem Ziel der Effizienzklasse B durchzuführen und nachzuweisen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Bremer Aufbau-Bank GmbH
Abteilung Wohnraumförderung
Domshof 14/15
28195 Bremen
Telefon: 0421/9600-40
E-Mail-Adresse: foerderlotse@bab-bremen.de
Internet: www.bab-bremen.de

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