Förderprogramm: Kreis Wolfenbüttel - Förderprogramm zu Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten, Förderschwerpunkt: Regenerative Heizung


Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

  • thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder Warmwasser- und Heizungsunterstützung mit Solar-, beziehungsweise Heizungspufferspeicher als Neuinstallation zu einer bestehenden Heizungsanlage oder bei Heizungserneuerung
  • Biomassekessel (Pellets oder Hackschnitzel) mit Heizungspufferspeicher als Kesseltausch.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privathaushalte
  • Wohnungseigentümergemeinschaften mit maximal sechs Wohneinheiten
  • Private Vermietende von Wohngebäuden mit maximal sechs Wohneinheiten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Gesamthöhe der Zuwendung ist begrenzt auf maximal 3.000 Euro pro Immobilie.
  • Thermische Solaranlage: 100 Euro/m² Kollektorfläche
  • Biomassekessel: pauschal 3.000 Euro.
  • Des Weiteren wird die Regelungsoptimierung (z.B. Einstellung der Heizkurve, Kontrolle Brennwertbetrieb) mit 50 Prozent der Kosten, maximal 200 Euro gefördert.
Kumulierung: Eine Kumulierung ist mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Zuschüssen und Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt und die Anforderungen eingehalten werden. Die Höchstbeträge und eventuelle Kumulierungsverbote in den entsprechenden Richtlinien anderer Fördermittelgeber sind zu beachten.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landkreis Wolfenbüttel
Bahnhofstraße 11
38300 Wolfenbüttel
Frau Adam, Herr Herglotz
Telefon: 05331/84-441, -494
Fax: 05331/84-465
E-Mail-Adresse: S.Adam@lk-wf.de
Internet: www.lk-wolfenbuettel.de

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