Förderprogramm: Stadt Schweinfurt - Förderprogramm Heizungssanierung


Was wird gefördert?

Gefördert werden private Hauseigentümer*innen, welche veraltete, ineffiziente Heizungsanlagen nach Empfehlung durch eine/n von der KfW oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zertifizierte/n Energieberater*in im Abgleich mit weiteren eventuell anstehenden Sanierungsmaßnahmen durch moderne, effiziente Anlagen ersetzt haben.


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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*innen oder Miteigentümer*innen eines Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhauses in der Stadt Schweinfurt sind sowie entsprechende Wohnungseigentümergemeinschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 1.000 Euro pro Heizungssanierung. Jedoch dürfen der Zuschuss und andere Fördermittel in Summe 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für die Heizungssanierung nicht übersteigen. Auch darf der städtische Zuschuss nicht höher als der durch andere Fördergeber des Bundes ausfallen.
  • Eine zusätzliche Prämie in Höhe von maximal 1.000 Euro wird gewährt bei der Umstellung auf Fernwärme.
  • Voraussetzungen:
    • Die Heizungssanierung wird ausschließlich durch einen von der KfW oder BAFA zertifizierte/n Energieberater*in empfohlen.
    • Die Empfehlung des/der Energieberater*in zum Austausch der Anlage wurde nach dem 01.01.2017 erstmals dokumentiert.
    • Die bestehende funktionsfähige Heizungsanlage wird gegen Pellet- und Holzhackschnitzel-Heizung, Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, Blockheizkraftwerk, Fernwärmeanschluss oder energiewirtschaftlich sinnvolle Varianten von Wärmepumpen analog der Wärmepumpenförderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in der jeweils gültigen Fassung ausgetauscht.
    • Die auszutauschende Heizungsanlage wurde vor dem 01.01.2000 errichtet und in Betrieb genommen.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Schweinfurt
Bauverwaltungs - und Umweltamt
Markt 1
97421 Schweinfurt

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Schweinfurt
Referat III
Markt 1
97421 Schweinfurt
Telefon: 09721/51-3453
Fax: 09721/51-601
E-Mail-Adresse: umweltschutz@schweinfurt.de
Internet: www.schweinfurt.de

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