Förderprogramm: KfW - Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (Nr. 295)


Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standard­komponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

  • Modul 1: Querschnittstechnologien
  • Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
  • Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Die geförderten Investitionsmaßnahmen müssen mindestens 3 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • Kommunale Unternehmen,
  • Freiberuflich Tätige,
  • Contractoren, für ein antragsberechtigtes Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland durchführen.
  • Landwirte nur in Modul 2 unter Komponente 5 (Artikel 41 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) förderfähig.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Der Kreditbetrag beträgt in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben.
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren zur Verfügung:
    • Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1),
    • Bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2),
    • Bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3).
  • Der Zinssatz wird für maximal 10 Jahre Kreditlaufzeit festgeschrieben.
  • Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
  • Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz entweder nur für die ersten 10 Jahre oder die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
  • Sofern erforderlich, unterbreitet die KfW der Hausbank vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot.
  • Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 Prozent des Zusagebetrages.
  • Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
  • Mit Nachweis der durchgeführten Investitionen wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent (Modul 1, 3 und 4) bzw. bis zu 55 Prozent (Modul 2) der förderfähigen Investitionsmehrkosten gewährt.
  • Pro Vorhaben gilt ein Höchstbetrag für den Tilgungszuschuss von 10 Millionen Euro für Maßnahmen aus den Modulen 2 bis 4. Der Tilgungszuschuss für Maßnahmen aus Modul 1 ist auf maximal 200.000 Euro pro Vorhaben begrenzt.
  • Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozent auf die förderfähigen Investitionskosten bzw. Investitionsmehrkosten.
Kumulierung: Die Förderung schließt die Inanspruchnahme weiterer staatlicher Beihilfen – einschließlich Beihilfen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - für ein-und dieselbe Maßnahme aus.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinsitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 01
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

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