Förderprogramm: Stadt Heidelberg - Heidelberger Schlossprämie


Was wird gefördert?

Gefördert werden mechanische Sicherungsmaßnahmen zum Einbruchschutz in Häusern und Wohnungen wie zum Beispiel einbruchhemmende Fensterbeschläge oder Zusatzschlösser mit Sperrbügel. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Schwachstellenanalyse / Sicherungsempfehlung der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Heidelberg
  • Verwendung von geprüften und zertifizierten Produkten
  • Ausführung der Arbeiten durch einen Fachbetrieb.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des Privatrechts als Eigentümer*innen, Miteigentümer*innen und Mieter*innen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der förderfähigen und durch Einzelnachweis belegten Aufwendungen, jedoch maximal 2.500 Euro pro Gebäude beziehungsweise Wohnung und je Antragstellenden.
  • Zuschüsse unter 150 Euro werden wegen des hohen Verwaltungsaufwands nicht bewilligt.
Kumulierung: Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Mögliche Zuschüsse der KfW-Bank werden auf den städtischen Zuschuss angerechnet. Der Förderantrag für die Bundesmittel ist online auszufüllen unter www.kfw.de/455.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Heidelberg
Technisches Bürgeramt
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Frau Badstöber, Frau Kirsch
Telefon: 06221/58-25110, -25100
E-Mail-Adresse: monika.badstoeber@heidelberg.de
Internet: www.heidelberg.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Einbruchschutz

Übersicht über alle Förderprogramme
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