Förderprogramm: Mecklenburg-Vorpommern - Wohnungsbau Sozial


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Schaffung von belegungsgebundenen Miet­wohnungen durch Neubau nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 WoFG sowie durch Änderung, Nutzungs­änderung oder Erweiterung von Gebäuden nach § 16 Abs.1 Nr.3 WoFG.
  • Die Zuwendung setzt wohn­technisch zweckmäßige und rationelle Grundriss­lösungen für in sich abge­schlossene Wohnungen voraus. Verkehrs­flächen (Flure), Abstell­flächen sowie Flächen für Balkone, Loggien, Dach­gärten oder Terrassen sind auf das notwendige Maß zu beschränken. In Abhängigkeit von der Haushaltsgröße sind folgende Wohnflächen­grenzen einzuhalten:
    • 1-Personenhaushalt bis zu 50 m²
    • 2-Personenhaushalt bis zu 60 m²
    • 3-Personenhaushalt bis zu 75 m²
    • 4-Personenhaushalt bis zu 90 m²
    • je weitere Person zusätzlich bis zu 15 m².


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, soweit sie Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sind oder nachweisen, dass der Erwerb eines Grundstücks oder Erbbaurechts gesichert ist oder durch die Gewährung der Zuwendung gesichert wird.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung wird als Projekt­förderung als Anteil­finanzierung in Form eines Bau­darlehens zur Deckung der Gesamt­ausgaben mit einem Teilschulden­erlass durch einen Tilgungs­nachlass gewährt.
  • Der Zuschuss beträgt bei Schaffung von Wohnungen im 1. Förderweg 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.925 Euro/m² geförderter Wohnfläche und im 2. Förderweg 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.730 Euro/m² geförderter Wohnfläche. Zuwendungs­fähig sind Ausgaben von bis zu 3.900 Euro/m² Wohnfläche.
  • Bei der Schaffung von Wohnungen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie in der Hanse- und Universitäts­stadt Rostock beträgt das Baudarlehen im 1. Förderweg 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.075 Euro/m² Wohnfläche und im 2. Förderweg 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.870 Euro/m² Wohnfläche. Zuwendungs­fähig sind Ausgaben von bis zu 4.100 Euro/m² Wohnfläche.
  • Bei der Schaffung von barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen gemäß DIN 18040-2:2011-09, Barrierefreies Bauen - Planungs­grundlagen – Teil 2: Wohnungen (Kennzeichnung R), wird das Baudarlehen auf der Basis der anerkannten zuwendungs­fähigen Ausgaben in Höhe der Prozentsätze des jeweiligen Förder­weges gewährt.
Kumulierung: Neben der Landesförderung ist der kumulative Einsatz anderer öffentlicher Fördermittel wie Darlehen, Zuschüsse und Zulagen für das Förderobjekt grundsätzlich möglich. Die Summe der öffentlichen Förderzusagen soll 80 Prozent der Gesamtausgaben nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale
Postfach 160255
19092 Schwerin
Besucheradresse: Werkstraße 213, 19061 Schwerin
Internet: www.lfi-mv.de

Kontakt zum Fördergeber:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Beatrix Schuster, Simone Tarnow
Telefon: 0385/6363-8341, -1308
Fax: 0385/6363-139
E-Mail-Adresse: beatrix.schuster@lfi-mv.de
Internet: www.lfi-mv.de

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