Förderprogramm: Stadt Hameln - Förderprogramm „Hameln Altstadt“


Was wird gefördert?

Förderfähig sind Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Dies können sowohl Maßnahmen an der äußeren Gestaltung wie auch im Inneren eines Gebäudes sein, z. B.

  • Instandsetzung von Fassaden, Dächern, Wänden
  • Schaffung von barrierefreien Zugängen
  • Maßnahmen zur Herstellung von Belichtung
  • Maßnahmen zur Anpassung an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
Eigenleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie Vereine, Verbände und gemeinnützige Stiftungen, wenn es sich dabei um Eigentümer*innen und Erbbauberechtigte handelt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht zurückzuzahlender Zuschuss. Die Höhe wird als Pauschale ermittelt.
  • Der Regelfördersatz beträgt 30 Prozent (Anteil an den insgesamt berücksichtigungsfähigen Kosten), Höchstbetrag 30.000 Euro.
  • Bei Denkmälern sowie Gebäuden von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung beträgt die Pauschale 40 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten und der Förderhöchstbetrag beträgt 50.000 Euro.
  • Die Höchstgrenze bezieht sich auf die Kostenerstattung/en an die/den Eigentümer*in je Gebäude während der gesamten Dauer der Gesamtmaßnahme.
  • Bei umfassenden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen privater und öffentlicher Gebäude erfolgt die Ermittlung der Förderung auf Grundlage einer Gesamtertragsberechnung: Baudenkmale höchstens 250.000 Euro, Gebäude mit städtebaulicher, ortsbildprägender, bauhistorischer oder geschichtlicher Bedeutung höchstens 400.000 Euro.
  • Die Modernisierungsvoruntersuchung wird pauschal in Höhe von 30 Prozent ihrer Kosten, maximal jedoch mit 5.000 Euro gefördert. Die Förderung der Modernisierungsvoruntersuchung wird auf die Förderung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, bei Teilmaßnahmen anteilig zum Verhältnis der Baukosten, angerechnet.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Hameln
Abt. 41 Stadtentwicklung und Planung
Rathausplatz 1
31785 Hameln

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Hameln
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Telefon: 0531/230-410-60
E-Mail-Adresse: laubender@gos-mbh.de
Internet: www.hameln.de

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