Förderprogramm: Stadt Hameln - Städtebaulicher Denkmalschutz „Altstadt Hameln“


Was wird gefördert?

Förderfähig sind Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Dies können sowohl Maßnahmen an der äußeren Gestaltung wie auch im Inneren eines Gebäudes sein, z. B.

  • Instandsetzung von Fassaden, Dächern, Wänden
  • Schaffung von barrierefreien Zugängen
  • Maßnahmen zur Herstellung von Belichtung
  • Maßnahmen zur Anpassung an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
Eigenleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigte der innerhalb des Sanierungsgebietes liegenden baulichen Anlagen sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht zurückzuzahlender Zuschuss. Die Höhe wird als Pauschale ermittelt. Die Regelfördersätze betragen: Baudenkmale maximal 35 v.H., höchstens 20.000 Euro und Gebäude mit städtebaulicher, ortsbildprägender, bauhistorischer oder geschichtlicher Bedeutung maximal 25 v.H., höchstens 15.000 Euro.
  • Eine Pauschalförderung erfolgt nur ab einer Beantragungssumme von mindestens 10.000 Euro.
  • Bei umfassenden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen privater und öffentlicher Gebäude erfolgt die Ermittlung der Förderung auf Grundlage einer Gesamtertragsberechnung: Baudenkmale höchstens 250.000 Euro, Gebäude mit städtebaulicher, ortsbildprägender, bauhistorischer oder geschichtlicher Bedeutung höchstens 150.000 Euro.
  • Anträge können in jedem Programmjahr bis zum 01.04. und 01.10. gestellt werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Hameln
Wohnraumförderungsstelle
Rathausplatz 1
31785 Hameln
Thorben Bracht, Dirk Diekmann-Tirre
Telefon: 05151/202-1486, -1443
E-Mail-Adresse: altstadt@hameln.de
Internet: www.hameln.de

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