Förderprogramm: Stadt Darmstadt - Förderung Mietwohnungsbau


Was wird gefördert?

Gefördert werden kann der Bau von abgeschlossenen Mietwohnungen im Baubereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die durch

  • Errichtung eines neuen Gebäudes
  • die Beseitung von Schäden an Gebäuden unter wesentlichem Bauaufwand, durch die diese auf Dauer zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden
  • Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichem Aufwand neuer Wohnraum geschaffen wird,
  • Änderung von Wohnraum unter wesentlichem Bauwaufwand zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse entstehen.
Bevorzugt gefördert werden Bauvorhaben, die
  • dem Beschluss „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not- Darmstadt handelt“ bezüglich der angestrebten Klimaneutralität der Wissenschaftsstadt Darmstadt gerecht werden und mindestens den Energiestandard KfW40 (Plus) erreichen und
  • im Hinblick auf die demographische Entwicklung eine 100%ige Barrierefreiheit haben.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte von Grundstücken bzw. Gebäuden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Ergänzung der Förderung des Landes Hessen in diesem Bereich zu verstehen. Deshalb wird die Förderung von Bauvorhaben durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch mit der Bedingung verbunden, dass eine Landesförderung in Anspruch genommen wird.
  • Es gilt eine Mietpreisbindung. Diese liegt für Haushalten mit geringem Einkommen bei einer möglichen Miethöhe von 20 Prozent unter dem Mietspiegel. Daher soll die monatliche Einstiegsmiete (Grundmiete) nur maximal 6,75 Euro/m² förderfähige Wohnfläche zzgl. Betriebskosten betragen.
  • Für Haushalte mit mittlerem Einkommen soll die mögliche Miethöhe von 15 Prozent unter dem Mietspiegel soll unterschritten werden. Daher soll die monatliche Einstiegsmiete (Grundmiete) nur maximal bis 8,10 Euro/m² förderfähige Wohnfläche zzgl. Betriebskosten betragen.
  • Der Förderbetrag ist pauschaliert und richtet sich nach der Größe bzw. Zimmerzahl der zu errichtenden Wohnungen.
  • Der Zuschuss liegt zwischen 35.000 und 60.000 Euro bei Haushalten mit geringem Einkommen und 20.000 bis 40.000 Euro bei Haushalten mit mittleremEinkommen (siehe Richtlinie).
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel in folgenden Raten:
    • 25 Prozent der Fördersumme nach Fertigstellung der Kellerdecke
    • 25 Prozent der Fördersumme und nach Fertigstellung des Rohbaus
    • 40 Prozent der Fördersumme nach Bezugsfertigkeit und Nachweis der ordnungsgemäßen Belegung der Wohnungen gegen Vorlage der abgeschlossenen Mietverträge bei der Wohnungsvermittlungsstelle
    • 10 Prozent der Fördersumme nach Gesamtfertigstellung einschließlich Außenputz und Außenanlagen.
Kumulierung: Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Amt für Wohnungswesen - Wohnraumförderung
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
Telefon: 06151/13-2738
Fax: 06151/13-3431
E-Mail-Adresse: wohnungsamt@darmstadt.de
Internet: www.darmstadt.de

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