Förderprogramm: Stadt Göttingen - Kinderbaulandbonus


Was wird gefördert?

  • Alle Grundstücke im Stadtgebiet der Stadt Göttingen, die für den Bau von Familieneigenheimen vorgesehen sind und direkt von der Stadt Göttingen gekauft werden oder im Wege eines Umlegungsverfahrens zugeteilt bekommen, werden bezuschusst.
  • Die Zuschüsse werden für Eigenheime und Grundstücke zur Eigennutzung gewährt. Sofern die geförderten Häuser, Wohnungen oder Grundstücke vor Ablauf einer Frist von 10 Jahren veräußert werden oder die Eigennutzung aufgegeben (z.B. Vermietung) wird, muss die Vergünstigung zeitanteilig zurückgezahlt werden.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private und juristische Personen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Auf den Preis der Grundstücke bzw. auf den Geldausgleich bei Umlegungsverfahren wird ein „Kinderbaulandbonus“ gewährt. Dabei wird folgende Preisreduzierung (Verzicht auf den entsprechenden Anteil des Kaufpreises bzw. Geldausgleichs) vorgenommen:
    • bei einem Kind: 10 Prozent
    • bei zwei Kindern: 20 Prozent
    • bei drei und mehr Kindern: 30 Prozent.
  • Die Höchstförderung beträgt 30 Prozent.
  • Maximal wird eine Grundstücksfläche von 500 m² und ein Verkaufspreis von höchstens 200 Euro/m² bei den Berechnungen zu Grunde gelegt. Der Bonus ist auf 20.000 Euro/Grundstück begrenzt.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Göttingen
Postfach 38 31
37028 Göttingen

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Göttingen
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
0551/400-0
E-Mail-Adresse: stadt@goettingen.de
Internet: www.goettingen.de

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