Förderprogramm: Stadt Rheine - Wohnungsbauförderung


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung von öffentlich geförderten Mietwohnungen mit Miet- und Belegungsbindung.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss erfolgt inform eines Baukosten- und Folgekostenzuschuss.
  • Der Baukostenzuschuss ist ein Finanzierungsmittel und kann als Eigenkapitalersatz eingesetzt werden. Der Förderbetrag wird wie folgt festgelegt:
    • 2.500 Euro je vom Land geförderter Wohnung
    • 500 Euro zusätzlich je vom Land geförderter Wohnung bis maximal 55 m²
    • 500 Euro für geförderte Sozial- und Gruppenräume, je Objekt maximal ein Förderbetrag
    • 1.000 Euro für ein Angebot für öffentlichen oder alternativen Personennahverkehr (mindestens ein Angebot wie z. B. Carsharing, E-Bikes, Elektroautos als Gemeinschaftsautos), je Objekt maximal ein Förderbetrag anteilig für die vom Land geförderten Wohnungen
    • 100 Euro je Fahrradstellplatz in überdachten Fahrradhäusern, wenn je Wohnung wenigstens 0,6 Fahrradstellplätze nachgewiesen werden, jedoch maximal für ein Stellplatz je Wohnung und nur anteilig für die vom Land geförderten Wohnungen.
  • Der Folgekostenzuschuss soll Maßnahmen unterstützen, die geeignet sind, die Entstehung von Folgekosten zu verhindern oder deren Höhe zu mindern. Förderfähige Maßnahmen sind z. B. Solar- und Photovoltaikanlage, Stromspeicher, Einbau einer Heizungauf der Basis erneuerbarer Energien. Der Zuschuss wird mit einem Punktesystem errrechnet, siehe Richtlinie.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971/939 446
Fax: 05971/939 8446
E-Mail-Adresse: wohngeld@rheine.de
Internet: www.rheine.de

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