Förderprogramm: Stadt Rheine - Wohnungsbauförderung


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung oder der Ersterwerb von eigengenutzten Familienheimen und Eigentumswohnungen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden Haushalte, die die Einkommensgrenze des § 13 WFNG NRW einhalten bzw. bis maximal 40 Prozent überschreiten.
  • Das Förderobjekt muss in einem Gebiet liegen, in dem der Sozialbeitrag nach dem Wohnbaulandkonzept der Stadt Rheine erhoben wurde.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss erfolgt inform eines Baukosten- und Folgekostenzuschuss.
  • Der Baukostenzuschuss ist ein Finanzierungsmittel und kann als Eigenkapitalersatz eingesetzt werden. Der Förderbetrag beträgt 5.000 Euro plus 500 Euro je Kind. Für den Fall der Nutzung durch mehrere Generationen kann ein weiterer Baukostenzuschuss von 3.000 Euro gewährt werden.
  • Der Folgekostenzuschuss soll Maßnahmen unterstützen, die geeignet sind, die Entstehung von Folgekosten zu verhindern oder deren Höhe zu mindern. Förderfähige Maßnahmen sind z. B. Solar- und Photovoltaikanlage, Stromspeicher, Einbau einer Heizungauf der Basis erneuerbarer Energien. Der Zuschuss wird mit einem Punktesystem errrechnet, siehe Richtlinie.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971/939 446
Fax: 05971/939 8446
E-Mail-Adresse: wohngeld@rheine.de
Internet: www.rheine.de

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"