Förderprogramm: Stadt Kempten - Förderprogramm Qualifizierte Baubegleitung


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die fachliche Baubegleitung einer Wohngebäudesanierung nach Kriterien der KfW und des BAFA sowie den damit in Verbindung stehenden Einsatz nachwachsender regionaler Bau- und Dämmstoffe.
  • Für eine zusätzliche kommunale Förderung muss die Förderung der Baubegleitung durch KfW oder BAFA in Anspruch genommen werden. Diese unterstützt unter anderem:
    • Leistungen zur Detailplanung
    • Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung
    • Kontrolle der Bauausführung
    • Abnahme und Bewertung der Sanierung.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Haus- und Wohnungsbesitzende, die eine Sanierungsmaßnahme an einem Gebäude in Kempten durchführen und dafür eine qualifizierte Baubegleitung beauftragen. Antragsberechtigte Energieberater*innen finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Voraussetzung für die Förderung ist die Inanspruchnahme des Baubegleitungszuschusses in der „Bundesförderung effiziente Gebäude“: BEG-Wohngebäude (bei KfW) oder BEG-Einzelmaßnahmen (beim BAFA).
  • Die KfW bzw. das BAFA fördert (bis zu verschiedenen Obergrenzen) 50 Prozent der Kosten einer/eines Sachverständigen für die Baubegleitung. Die Stadt Kempten fördert die Baubegleitung zusätzlich mit bis zu 50 Prozent (maximal 4.000 Euro) der Beraterkosten, wenn eine Sanierung zum Effizienzhaus angestrebt wird und mit bis zu 30 Prozent (maximal 2.000 Euro) bei Durchführung von Einzelmaßnahmen.
  • Die Höhe der Förderung errechnet sich nach den erreichten Punkten gemäß dem Punktekatalog. Dabei entspricht jeder Punkt 100 Euro. Bei der Bewertung der Regionalität bzw. der nachwachsenden Rohstoffe ist die Bewertung durch die Stadt Kempten, das Holzforum Allgäu und eza! bindend.
  • Vor der Sanierung ist eine Vorabberatung bei der eza!-Energieberatung verpflichtend.
Kumulierung: Die Kombination ist möglich, wenn die Summe der Förderzusagen die förderfähigen Aufwendungen für die Leistungen der Sachverständigen nicht übersteigt. Das heißt, die Summe aller Zuschüsse ist maximal der Rechnungsbetrag über die Baubegleitung.

Kontakt zur Antragstelle:

energie- und umweltzentrum allgäu
Burgstraße 26
87435 Kempten (Allgäu)
Internet: www.eza-allgaeu.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)
Thomas Weiß, Nina Kriegisch
Telefon: 0831/2525-8123, -8112
E-Mail-Adresse: klimaschutz@kempten.de
Internet: www.kempten.de

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