Förderprogramm: Stadt Fulda - Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus für „Geringe Einkommen“

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Schaffung abgeschlossener Wohneinheiten zur dauerhaften Fremdvermietung, die durch

  • die Errichtung eines neuen Gebäudes,
  • die Beseitigung von gravierenden Schäden an Gebäuden, durch die diese auf Dauer wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden,
  • die Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichem Aufwand neuer Wohnraum geschaffen wird,
  • die Änderung von Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse entstehen.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antrags- bzw. förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, die die Baumaßnahme im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft).
  • Die Antragsberechtigten müssen die Gewähr für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens sowie für eine langfristige bestimmungs- und ordnungsgemäße Verwaltung der Wohnungen bieten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Wohnungsgröße.
  • Ein- und Zweizimmerwohnungen werden mit 60.000 Euro, Drei- bis Fünfzimmerwohnungen mit 75.000 Euro bezuschusst.
  • Zusatzförderung barrierefrei: Für barrierefrei erreichbare Wohnungen in Obergeschossen wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro je Wohneinheit gewährt, sofern die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen erfüllt sind.
  • Zusatzförderung rollstuhlgerecht: Für barrierefrei erreichbare Wohnungen in Obergeschossen wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro je Wohneinheit gewährt, sofern die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen erfüllt sind.
  • Beim "Modell Fulda" erhöht sich der Zuschuss wie folgt: Ein- und Zweizimmerwohnungen werden mit 75.000 Euro, Drei- bis Fünfzimmerwohnungen mit 90.000 Euro bezuschusst.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel in folgenden Teilzahlungen: 50 Prozent nach Fertigstellung des Rohbaus, 40 Prozent nach Bezugsfertigkeit und 10 Prozent nach Fertigstellung der Baumaßnahme.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Magistrat der Stadt Fulda
Bauordnungsamt -Wohnungsbauförderstelle-
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Telefon: 0661/102-1025
E-Mail-Adresse: sophie.hillenbrand@fulda.de
Internet: www.fulda.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung

Übersicht über alle Förderprogramme

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